Wahlamt
Wahlergebnisse zu den Hochschulwahlen 2023
Die Ergebnisse der Hochschulwahlen 2023 stehen fest und werden hiermit bekanntgegeben
Was muss bei der Stimmabgabe alles beachtet werden?
Hinweise zur Stimmabgabe
Hochschulwahlen im Sommersemester 2024
Termine im Überblick
Termine | Daten |
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Einreichung von Wahlvorschlägen | 26.04.2024 bis 10.05.2024, 16:00 Uhr |
Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge spätestens bis | 20.06.2024 |
Auslegung des Wählerverzeichnisses | 03.06., 04.06. und 05.06.2024 (Wahlamt – Raum N12 117, Nikolastraße 12, 94032 Passau) |
Schließung des Wählerverzeichnisses | 06.06.2024 |
Wahlfrist | 04.07.2024 - 17.07.2024, 12:00 Uhr |
Bei den Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter in den Senat, die Fakultätsräte und das Studierendenparlament gewählt. Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied der Hochschule, das in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Bei der Wahl in den Fakultätsrat besteht gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 WahlSa die Wahlberechtigung nur in der Fakultät, der man zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses angehört. Dies ist die Fakultät, an der ein Mitglied überwiegend tätig ist oder der die Durchführung des Studiengangs, in welchen die oder der Studierende immatrikuliert ist, obliegt (Art. 37 Abs. 2 BayHIG).
Die Amtszeit beträgt
für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden sind somit grundsätzlich jährlich zu wählen.
Wahlorgane sind die Wahlleiterin oder der Wahlleiter sowie der Wahlausschuss.
Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist die Kanzlerin oder der Kanzler, deren oder dessen Vertretung im Amt ist Stellvertreterin oder Stellvertreter der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters.
Dem Wahlausschuss gehören mindestens fünf Vertreterinnen und Vertreter an:
- 2 Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- 1 Vertreterin oder Vertreter aus der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden
- 1 Vertreterin oder Vertreter der Gruppe der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- 1 Mitglied aus der Gruppe der Studierenden
Die Mitglieder des Wahlausschusses werden vom Senat für die jeweils durchzuführenden Wahlen bestellt. Der Wahlausschuss nimmt die ihm durch die Wahlsatzung (WahlSa) übertragenen Aufgaben wahr, insbesondere beschließt er auf Ersuchen der Wahlleiterin oder des Wahlleiters über die Regelung von Einzelheiten der Wahlvorbereitung und der Wahldurchführung.
Der Wahlausschuss 2024 wird in der ersten Sitzung des Sommersemesters 2024 am 10.04.2024 vom Senat bestellt.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können die Wahlorgane Hilfspersonen (Wahlhelferinnen und Wahlhelfer) heranziehen. Die Mitglieder der Hochschule sind nach Art. 26 Abs. 1 Satz 2 BayHIG zur Übernahme von Wahlhelferaufgaben verpflichtet.
Das Wahlausschreiben enthält alle wesentlichen Informationen zu den Hochschulwahlen. Es wird per Aushang in folgenden Gebäuden bekanntgegeben:
- Verwaltungsgebäude
- Nikolakloster
- Wirtschaftswissenschaften
- Juridicum
- Informatik und Mathematik
- Zentralbibliothek
- Department für Katholische Theologie
Darüber hinaus wird es an dieser Stelle in digitaler Version veröffentlicht.
Das Wahlausschreiben 2024 wird demnächst veröffentlicht. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Wahlvorschläge für 2024 werden zu gegebener Zeit veröffentlicht!
Studierende
Bitte verwenden Sie - sofern Angaben gemacht werden - beim Studienfach die Abkürzungen, die auf den Seiten des Prüfungssekretariats für die einzelnen Bachelor- und Masterstudiengänge verwendet werden. |
Die aktualisierten Wahlvorschläge für Studierende werden in Kürze hier veröffentlicht. |
Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten die Information über
- ihre Zuordnung zu Gruppe und Fakultät im Wählerverzeichnis
- den Auslegungszeitraum und –ort des Wählerverzeichnisses
- den Wahltermin
- den Abstimmungsraum oder die Abstimmungsräume
Alle Studierenden erhalten die Wahlbenachrichtigung per Stud.IP.
Bitte prüfen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung insbesondere auf die Zuordnung zur richtigen Gruppe und Fakultät. Bis zur Schließung des Wählerverzeichnisses haben Sie die Möglichkeit, eine Änderung der Zuordnung zu beantragen.
Studierende
Alle Studierenden üben grundsätzlich ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Fakultät aus, der die Durchführung ihres Studiengangs obliegt.
Ihre bestehende Zuordnung zu einer Fakultät können Sie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung entnehmen, die Sie im Campusportal der Universität Passau einsehen können.
Bei Zuordnung eines Studiengangs zu mehreren Fakultäten sind die Studierenden grundsätzlich in derjenigen Fakultät Mitglieder, der die Durchführung des Studiengangs obliegt. Studierende, die in mehreren Fakultäten studieren, treffen in der Regel bei der Immatrikulation ihre Wahl dahingehend, in welcher der Fakultäten sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen möchten. Sie können jedoch in diesen Fällen ihre bestehende Zuordnung im Wählerverzeichnis bis zu dessen Schließung durch Antrag auf Änderung des Wahlrechts an das Wahlamt – Raum N12 117, Nikolastraße 12, 94032 Passau – (oder Übersendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags an die Funktionsadresse wahlamt@uni-passau.de) ändern.
Hinweise:
Studierende, deren regelmäßige Arbeitszeit mindestens zehn Stunden wöchentlich beträgt (ausgenommen hiervon ist eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft), sind aufgrund der einschlägigen hochschulrechtlichen Bestimmungen nicht mehr in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.
Ein Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs (z.B. im Lehramt) kann Ihre bestehende Zuordnung zu einer Fakultät vor der Schließung des Wählerverzeichnisses beeinflussen.
Wahlberechtigt und wählbar ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses wird von der Verwaltung der Universität Passau erstellt. Das Wählerverzeichnis liegt innerhalb des durch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter bestimmten Zeitraums im Wahlamt zur Einsicht aus. Eine elektronische Einsichtnahme ist nicht möglich. Am 28. Tag vor dem ersten Wahltag wird das Wählerverzeichnis geschlossen.
Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das Wählerverzeichnis können die Betroffenen bis zum ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses (nicht an Samstagen) schriftlich den Rechtbehelf der Erinnerung bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter einlegen.
Gegen die Eintragung einer Person in das Wählerverzeichnis, die nicht wahlberechtigt ist, kann jede oder jeder Wahlberechtigte bis zum ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses (nicht an Samstagen) schriftlich Erinnerung bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter einlegen.
Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter entscheidet über die Erinnerung und berichtigt ggf. das Wählerverzeichnis.
Wahlbeteiligung der Studierenden
Wahlbeteiligung der Studierenden an der Universität Passau in den Jahren 2000 bis 2023