Die Ergebnisse der Hochschulwahlen 2025 stehen fest und werden hiermit bekanntgegeben
Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten die Information über
Die Wahlbenachrichtigung erhalten alle Beschäftigten der Universität per E-Mail, alle Studierenden - über Stud.IP.
Bitte prüfen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung insbesondere auf die Zuordnung zur richtigen Gruppe und Fakultät. Bis zur Schließung des Wählerverzeichnisses haben Sie die Möglichkeit, eine Änderung der Zuordnung zu beantragen.
Alle Studierenden üben grundsätzlich ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Fakultät aus, der die Durchführung ihres Studiengangs obliegt.
Ihre bestehende Zuordnung zu einer Fakultät können Sie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung entnehmen, die Sie im Campusportal der Universität Passau einsehen können.
Bei Zuordnung eines Studiengangs zu mehreren Fakultäten sind die Studierenden grundsätzlich in derjenigen Fakultät Mitglieder, der die Durchführung des Studiengangs obliegt. Studierende, die in mehreren Fakultäten studieren, treffen in der Regel bei der Immatrikulation ihre Wahl dahingehend, in welcher der Fakultäten sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen möchten. Sie können jedoch in diesen Fällen ihre bestehende Zuordnung im Wählerverzeichnis bis zu dessen Schließung durch Antrag auf Änderung des Wahlrechts an das Wahlamt – Raum N12 117, Nikolastraße 12, 94032 Passau – (oder Übersendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags an die Funktionsadresse wahlamt@uni-passau.de) ändern.
Studierende, deren regelmäßige Arbeitszeit mindestens zehn Stunden wöchentlich beträgt (ausgenommen hiervon ist eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft), sind aufgrund der einschlägigen hochschulrechtlichen Bestimmungen nicht mehr in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.
Ein Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs (z. B. im Lehramt) kann Ihre bestehende Zuordnung zu einer Fakultät vor der Schließung des Wählerverzeichnisses beeinflussen.
Wahlberechtigt und wählbar ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses wird von der Verwaltung der Universität Passau erstellt. Das Wählerverzeichnis liegt innerhalb des durch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter bestimmten Zeitraums im Wahlamt zur Einsicht aus. Eine elektronische Einsichtnahme ist nicht möglich. Am 28. Tag vor dem ersten Wahltag wird das Wählerverzeichnis geschlossen.
Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das Wählerverzeichnis können die Betroffenen bis zum ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses (nicht an Samstagen) schriftlich den Rechtbehelf der Erinnerung bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter einlegen.
Gegen die Eintragung einer Person in das Wählerverzeichnis, die nicht wahlberechtigt ist, kann jede oder jeder Wahlberechtigte bis zum ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses (nicht an Samstagen) schriftlich Erinnerung bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter einlegen.
Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter entscheidet über die Erinnerung und berichtigt ggf. das Wählerverzeichnis.
Wahlbeteiligung der Studierenden an der Universität Passau in den Jahren 2000 bis 2025