Sicher interessieren Sie sich dafür, welche Kriterien den Ausschlag dafür geben, ob Sie für einen Studienplatz ausgewählt werden oder nicht. Generelle Auswahlkriterien sind:
Die Juristische Fakultät errechnet mit den Noten aus den zur Bewerbung erforderlichen Prüfungsteilen und Leistungsnachweisen eine Gesamtnote. Lebenslauf und Studienvorhaben werden bei identischer Gesamtnote ebenfalls zur Beurteilung hinzugezogen.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren.
Bei der Auswahl in den Studiengängen B.Sc. Business Administration and Economics und B.Sc. Business Computing werden vorrangig die Prüfungsleistungen in den Prüfungsmodulen der ersten drei Semester in die Bewertung mit einbezogen.
Bei Masterstudierenden wird vor allem die Bachelornote berücksichtigt sowie ggf. während des bisherigen Masterstudiums erzielte Prüfungsleistungen.
Die genannten Auswahlkriterien werden auf die anderen Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät entsprechend angewandt.
Die Bewerber müssen
Die Bewerber müssen im Akademischen Auslandsamt fristgerecht (Fristen Erasmus+ /Fristen weltweit) die vollständigen Bewerbungsunterlagen abgegeben haben.
Über die Reihenfolge, in der die Bewerber berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet der Auslandsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, und zwar nach den folgenden Kriterien:
Die endgültig entscheidende Auswahl unter den Bewerbern bleibt dem Internationalisierungsbeauftragten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vorbehalten.
Wenn man während des Auslandssemesters an der Partneruniversität Prüfungen ablegen möchte, die in Passau anerkannt werden sollen, muss vor Antritt des Auslandssemesters ein Learning Agreement abgeschlossen werden. Mit Hilfe des Learning Agreements wird die Gleichwertigkeit des Studiums und der Prüfungsleistungen, die an der Partneruniversität erbracht werden, nachgewiesen. Die jeweiligen Fachvertreter informieren über Anerkennungsmöglichkeiten und stellen gegebenenfalls ein Learning Agreement aus.
Auf die Studienzeit werden bis zu zwei Auslandssemester, in denen der Studierende nach Art. 64 Abs. 2 bis 4 BayHschG beurlaubt war, nicht angerechnet. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Studierende während des Auslandssemesters nachweislich an einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät im Ausland studiert hat und hierüber einen Leistungsnachweis oder, falls ihm der Erweb eines Leistungsnachweises nicht möglich war, eine Anerkennung durch eine wissenschaftliche Fakultät einer Universität oder eine gleichgestellte Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vorlegt.
Alle Angaben ohne Gewähr
Die Noten und der Gesamteindruck aus Lebenslauf und Motivationsschreiben geben den Ausschlag für die Vergabe der Studienplätze. Die Auswahl erfolgt durch die jeweiligen Programmbeauftragten.
Details zu den Auswahlkriterien der GeKu- und SoBi-Fakultät finden Sie auf den Lehrstuhlhomepages der jeweiligen Programmbeauftragten. Die Programmbeauftragten finden Sie wiederum auf den Übersichtsseiten zu unseren Partnerhochschulen.
Ebenfalls können sich FIM-Studierende auf der Fakultäts-Website über das Bewerbungsverfahren informieren.