Zusätzlich zu dem regulären monatlichen Mobilitätszuschuss, welchen Sie bei einem Studienaufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule erhalten, haben Sie die Möglichkeit, über Erasmus+ eine Zusatzförderung zu beantragen. Anspruch auf eine Zusatzförderung haben Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, Studierende mit Kind, Erstakademiker bzw. Erstakademikerinnen, sowie Erwerbstätige (Details zu den Förderbedingungen siehe unten).
Außerdem können Sie im Zuge von "Green Travel" einen Reisekostenpauschale beantragen.
Studierende mit Behinderung (ab GdB = 20) oder einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland) sowie Studierende mit Kind, die über Erasmus+ ein Auslandsstudium absolvieren möchten, haben die Möglichkeit, über Erasmus+ eine Zusatzförderung als Zuschuss für die durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu beantragen.
Ab 2022 können auch Erstakademiker und Erstakademikerinnen (kein Elternteil besitzt einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss) und Erwerbstätige Anspruch auf eine Zusatzförderung erheben. Die Förderung von Erwerbstätigen setzt voraus, dass diese innerhalb eines Jahres vor Antritt des Erasmus+-Aufenthalts mind. 6 Monate ununterbrochen gearbeitet und dabei zwischen 450 und 850 EUR/Monat netto verdient haben.
Die betreffenden Studierenden erhalten eine Zusatzförderung i.H.v. 250 EUR/Monat (gilt ab 2022/23) auf die regulären Förderraten des Programms Erasmus+.
Bitte beachten Sie: Wenn mehrere Merkmale zutreffen (z.B. Erkrankung und Erstakademiker bzw. Erstakademikerin), kann die Zusatzförderung nur einmal gewährt werden. Nähere Informationen zu den Zusatzförderungen erhalten Sie im Kriterienkatalog des DAADs und im Akademischen Auslandsamt.
Sollten bei einem Auslandsstudium aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung oder weil ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird außergewöhnlich hohe zusätzliche Kosten entstehen, ist auch ein Individualantrag möglich, bei dem die Realkosten berücksichtigt werden. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Mobiltät gestellt werden. Für den Antrag sowie weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Franziska Hanisch.
In der neuen Erasmus+ Programmgeneration ab 2021 sollen die Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Die Europäische Kommission unterstützt daher zukünftig umweltfreundliches „grünes“ Reisen im Erasmus+ Programm mit finanziellen Zuschüssen aus Programmmitteln.
Unter umweltfreundlichen Reisen sind Reisen zu verstehen, bei denen für den größten Teil der Strecke emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften genutzt werden
Ab dem Aufruf 2025 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Zusätzlich werden bis zu sechs Reisetage als zusätzliche Aufenthaltstage finanziell gefördert. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht:
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
|---|---|---|
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |