Hier möchten wir Ihnen einige Finanzierungsmöglichkeiten vorstellen und Ihnen Hinweise geben, was Sie bei der Finanzplanung Ihres Auslandsaufenthalts berücksichtigen sollten.
Bei vielen Stipendienprogrammen ist mit längeren Bewerbungsprozessen zu rechnen, weshalb es wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig über die zu erwartenden Kosten informieren und überlegen, wie eine Finanzierung aussehen könnte.
Genaue und verbindliche Informationen, welche Dokumente Sie einer DAAD-Bewerbung beilegen müssen, finden Sie in den jeweiligen Stipendienausschreibungen des DAAD. Wir möchten jedoch an dieser Stelle einige Fragen zu den Bewerbungsunterlagen klären, die immer wieder auftreten.
Bei DAAD-Stipendien sind die Noten ein wichtiges Entscheidungskriterium.
Der DAAD-Studienplan soll das angestrebte Ziel des Auslandsaufenthaltes möglichst genau umschreiben, die Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule berücksichtigen und nach Möglichkeit mit einer fachlich zuständigen Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer der deutschen Hochschule abgesprochen sein. Wichtig: gut recherchieren!
In den meisten Fällen benötigen Sie ein Gutachten. Die genaue Anzahl ist in der jeweiligen Stipendienausschreibung und/oder bei den Bewerbungsanforderungen der ausländischen Hochschule angegeben.
Fragen Sie eine Hochschullehrkraft, die Ihre akademischen Leistungen genau beurteilen kann, ob sie Ihnen ein Gutachten schreibt. In der Regel sollte das ein Professor sein, aber es werden auch Ausnahmen gemacht. Beim DAAD werden für Bewerber, die die Zwischenprüfung oder das Vordiplom noch nicht abgelegt haben, Gutachten von wissenschaftlichen Mitarbeitern oder Assistenten akzeptiert, die durch den zuständigen Hochschullehrer gegengezeichnet wurden. Keinesfalls werden Gutachten von Sprachlektoren akzeptiert.
Das Gutachten können Sie nur dann selbst lesen, wenn es Ihnen der/die Gutachter/in zu lesen gibt. Der Bewerbung muss das Gutachten auf jeden Fall im versiegelten Umschlag beiliegen, der nicht von Ihnen geöffnet werden darf! Offene Gutachten gelten besonders im angelsächsischen Raum als wertlos, da man annimmt, dass sie aus Höflichkeit nicht ehrlich genug geschrieben sind.
Sie können im Notfall auch ein älteres Gutachten verwenden, wenn es dennoch neueren Datums (auf keinen Fall älter als zwei Semester!) ist und inhaltlich auf Ihr Bewerbungsvorhaben abgestimmt ist. Allerdings macht es immer einen besseren Eindruck, Gutachten neueren Datums beizulegen.
Personen welche sich für eine Fremdsprachenassistenz interessieren, sollten sich alternativ auch über Angebote des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) informieren!
Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat Auslandsaufenthalte mit Auslands-BAföG.
Wenn Ihre bzw. die Finanzlage Ihrer Eltern dies rechtfertigt, können Sie diese Förderung evtl. auch erhalten, wenn Sie kein Inlands-BAföG beziehen, da die BAföG-Ämter von einem erhöhtem Finanzbedarf während des Auslandstudiums ausgehen. Dies kommt besonders dann in Betracht, wenn Sie im Ausland höhere Studiengebühren zahlen müssen.
Auslands-BAföG kann einmalig während des Studiums für mindestens 3 (im Rahmen von Hochschulkooperationen) und höchstens für 12 Monate beantragt werden.
Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie von dem für Ihr Zielland zuständigen AuslandsBAföG-Amt.
Die Höhe des Auslands-BAföG-Betrags ist – wie beim Inlands-BAföG – einkommensabhängig, hängt aber auch von der Höhe der zu erwartenden Studiengebühren an Ihrer Gastuniversität, von den im Zielland zu erwartenden Lebenshaltungskosten und den Reisekosten zur Zieluniversität ab. Generell gilt, dass bei einem Aufenthalt in einem außereuropäischen Land zum Inlands-BAföG-Satz ein Auslandszuschlag hinzukommt. Die genaue Höhe dieses Zuschlags können Sie beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt erfragen.
Vollstipendien und Auslands-BAföG schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Bei Teilstipendien (z. B. DAAD-Jahresstipendium) werden die Stipendienraten in der Regel um den Auslandszuschlag des Auslands-BaföG reduziert. Die ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist anrechnungsfrei.
Sollte das Amt von Ihnen das Formblatt 5 anfordern (Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG), so können Sie das von Ihrem Studiengangskoordinatoren unterschreiben lassen.
Studierende können (bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss) ein DAAD-Vollstipendium erhalten.
Im Gegensatz zu Teilstipendien-Empfängern wird bei diesen Stipendiaten auch der BAföG-Inlandsanteil angerechnet, wenn sie AuslandsBAföG beantragen. Somit würde bei Stipendiaten, die einen hohen BAföG-Satz erhalten, in einigen Fällen nur ein sehr geringes monatliches Stipendium übrig bleiben.
Um die Schlechterstellung von BAföG-Empfängern zu vermeiden, weist der DAAD BAföG-Empfänger auf die Möglichkeit hin, während der Stipendienlaufzeit auf BAföG-Leistungen zu verzichten, damit sie das volle DAAD-Stipendium in Anspruch nehmen können.
BAföG
Studierendenwerke
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Für einzelne Regionen, mit denen Bayern traditionell einen engen Kontakt und Kooperationen pflegt, fördern die Bayerischen Hochschulzentren einzelne Aktivitäten in dem Gebiet der Wissenschaft, Lehre und Forschung. Es gibt folgende Hochschulzentren:
Bayerisches Hochschulzentrum für China
Bayerisch-Indisches Zentrum
Bayerisches Hochschulzentrum für Lateinamerika
Bayerisch-Französisches Zentrum
Bayerisches Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa
Bayerisches Amerikahaus
Einen Überblick über die Profile der verschiedenen Bayerischen Hochschulzentren finden Sie auch in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Die Fulbright-Kommission ist ein renommierter Stipendiengeber, der den akademischen Austausch zwischen den USA und mehr als 180 Ländern weltweit fördert. Das Deutsch-Amerikanische Fulbright-Programm wurde 1952 gegründet und hat bis heute die Studienaufenthalte von mehr als 45.000 Deutschen und Amerikanern finanziell betreut. Es werden Teil- und Vollstipendien sowie Reisestipendien vergeben.
Das Stipendium richtet sich an Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen, die einen Studienaufenthalt in den USA absolvieren möchten. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist hierbei Vorraussetzung für eine Bewerbung am deutsch-amerikanischen Kulturaustausch.
Folgende Stipendien werden jedes Jahr ausgeschrieben:
Weitere Informationen zu den Stipendien finden Sie auf der Fulbright-Germany Webseite.
Fulbright-Vertrauensdozent Prof. Dr. Solomon
Der Vertrauensdozent für das Fulbright-Programm an der Universität Passau ist Prof. Dr. Dennis Solomon. Er steht als Ansprechpartner für deutsche Studierende, die sich für das Stipendium interessieren, sowie für amerikanische Stipendiatinnen und Stipendiaten, die an die Universität Passau kommen, zur Verfügung und bietet zusätzliche Unterstützung vor Ort.
Kontakt:
Prof. Dr. Solomon, LL.M. (Berkeley)
Raum: JUR 217
Telefon: +49 851 509 2320
E-Mail: dennis.solomon@uni-passau.de
Die umfangreichste Übersicht der Stipendienmöglichkeiten in Deutschland bietet das Vergleichsportal myStipendium.de mit über 30 verschiedenen Filterkriterien. Hier finden Sie über 3.200 verschiedene Bildungsförderprogramme im Wert von 610 Millionen Euro jährlich, die sich auch an Schüler, sozial engagierte Personen, Mitglieder von Minderheiten und viele andere Gruppen richten.
Anhand eines Fragebogens können Sie schnell und kostenlos herausfinden, welche Stipendien auf Ihre persönlichen Fähigkeiten und Vorstellungen zutreffen. Aufgrund der ermittelten Daten erhalten Sie eine Übersicht über die passenden Stipendienangebote und benötigten Bewerbungsunterlagen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.mystipendium.de/.
| Land/Region | Organisation | Förderung |
|---|---|---|
| Australien | Australian Government | Studium |
| Australien oder Neuseeland | Nachlass bei den Studiengebühren | |
| Frankreich | Campus France | Wohngeld |
| Großbritannien | Studium Studium | |
| Indien | BayIND | Studium, Praktikum, Wissenschaftliche Arbeit |
| Kolumbien | BAYLAT und Infoflyer | Studium |
| Mittel- und Osteuropa | Studienstiftung des deutschen Volkes und Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung GFPS (Gemeinschaft für studentischen Austausch in Mittel- und Osteuropa) Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds BTHA (Bayrisch-Tschechische Hochschulagentur)
| Studium
Studium
|
| Weltweit | DAAD-Förderung von Forschungsaufenthalten in der Informationstechnologie | Studium Studium Studium Studium für FIM-Studierende, Master |
| Europa | European Funding Guide | Eine große Informationsplattform für Stipendien |
Weltweit:
College Contact
USA:
study in the USA
GOstralia!-GOmerica!
Australien und Neuseeland:
GOstralia!-GOmerica!
Institut Ranke-Heinemann
OZ studies
Das Institut Ranke Heinemann vermittelt Studienplätzen und fördert Studierende, die in Australien und Neuseeland internationale Studiengebühren zahlen. Die Förderung beträgt 10 Prozent der Studiengebühren eines Semesters, gilt für alle Universitäten und richtet sich auch an BAföG-Empfänger und DAAD Stipendiaten.