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Teilnahmebedingungen LEHRE+

§ 1 Teilnahmeberechtigung

1Die Veranstaltungen von LEHRE+ stehen grundsätzlich allen Lehrenden offen, die Mitglieder der Universitäten des bayerischen Verbunds ProfiLehrePlus sind oder als Lehrbeauftragte dort unterrichten. 2Für alle Teilnehmenden gelten nachfolgende Teilnahmebedingungen. 3Ferner können Lehrende teilnehmen, die an einer der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaft lehren. 4Die Höhe der Teilnahmebeiträge für die Teilnehmenden nach Satz 3 entsprechen denen des DIZ Ingolstadt. 5Einige Veranstaltungen sind auf bestimmte Zielgruppen beschränkt (z.B. nur für Professorenschaft oder nur für erfahrene Lehrende); für einige Veranstaltungen gelten bestimmte Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Teilnahme an einem bestimmten Grundlagenseminar; Englischkenntnisse). 6Letzteres wird bei der entsprechenden Veranstaltungsbeschreibung deutlich gemacht.

§ 2 Anmeldung

(1) 1Als Mitglied des wissenschaftlichen Personals der Universität Passau oder als dort unterrichtende/r Lehrbeauftragte/r können Sie sich über das Dateninformationssystem Stud.IP anmelden, Angehörige anderer Hochschulen per E-Mail über lehreplus@uni-passau.de. 2Andere Formen der Anmeldung sind nicht möglich.

(2) Die Anmeldung für das Sommersemester ist in der Regel ab 15. Februar möglich, die Anmeldung für das Wintersemester ab dem 1. August.

(3) 1Der Zugang zur Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen endet jeweils spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. 2Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. 3In der Regel sind die Teilnahmezahlen begrenzt. 4Bei hoher Nachfrage wird eine Warteliste gebildet. 5Stehen Sie auf der Warteliste und sollte ein Platz frei werden, rücken Sie automatisch nach und werden von uns benachrichtigt. 6Wenn Ihre Anmeldung erfolgreich war oder wenn Sie als Nachrücker einen Platz in einer Veranstaltung bekommen haben, erhalten Sie in elektronischer Form – in der Regel vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn – eine individuelle Einladung. 7Der Vertragsschluss erfolgt mit Zugang der Einladung. 8In einigen Fällen werden Sie im Zuge der Einladung auch aufgefordert, bestimmte Dinge vorzubereiten oder Materialien zur Veranstaltung mitzubringen.

§ 3 Teilnahmebeitrag und sonstige Gebühren

(1) 1Für die meisten unserer Veranstaltungen wird ein Teilnahmebeitrag erhoben. 2Der Teilnahmebeitrag beläuft sich bei halbtägigen Veranstaltungen auf 15,00 Euro, bei ganztägigen auf 25,00 Euro, bei zweitägigen entsprechend auf 50 Euro; die Höhe des Betrags hängt somit von der Dauer der Veranstaltung ab.

(2) Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen für angewandte Wissenschaften orientieren sich die Teilnahmebeiträge an denen des Bayrischen Zentrums für Innovative Lehre - ehemals: DiZ Ingolstadt (Teilnahmebeitrag 150,00 Euro/Veranstaltungstag – halbtägige Veranstaltung: 75,00 Euro, zweitägige Veranstaltung entsprechend 300,00 Euro).

(3) Die verbindlichen Beiträge für Ihre gebuchte Veranstaltung sowie die Kontoverbindung für Ihre Überweisung der Teilnahmebeiträge erfahren Sie in Ihrer individuellen Einladung. Mit Zugang der Einladung wird der Teilnahmebeitrag fällig.

(4) Mit Erhalt der Veranstaltungseinladung werden Sie gebeten, den Teilnahmebeitrag zu überweisen. Steht die Überweisung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn noch aus, gilt dies als Rücktritt vom Vertrag, wenn Sie nicht ausdrücklich etwas Anderes erklären. Auf diese Rechtsfolge werden Sie in der Einladung hingewiesen.

(5) Sofern eine Veranstaltung kostenfrei angeboten wird, kann in Fällen des Nichterscheinens, sowie bei kurzfristiger Absage ein Kostenbeitrag in der Höhe der üblichen Teilnahmebeiträge gem. § 3 Absatz 1 erhoben werden. Die Ausnahmefälle des § 4 Absatz 5 finden auch in diesen Fällen Anwendung und führen zur Befreiung des Kostenbeitrags.

§ 4 Rücktritt

(1) 1Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt von der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen möglich. 2Eine spätere Abmeldung ist nur in rückbestätigten Ausnahmefällen und nur per E-Mail an lehreplus@uni-passau.de möglich. 3Der Teilnahmebeitrag wird dann erlassen und ein bereits bezahlter Teilnahmebeitrag wird zurückgezahlt. 4Für eine spätere Abmeldung gilt dies nur in rückbestätigten Ausnahmefällen oder wenn ein Ersatzteilnehmer/in den Platz einnimmt. In allen anderen Fällen ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen.

(2) 1Sollten Sie die Information von uns darüber erhalten, dass Sie als Nachrücker von der Warteliste einen Veranstaltungsplatz erhalten haben, haben Sie 24 Stunden Zeit, uns schriftlich zurückzumelden, ob Sie den Veranstaltungsplatz annehmen möchten oder nicht. 2Erhalten wir von Ihnen keine Nachricht, wird der freie Veranstaltungsplatz dem nächsten Interessenten auf der Warteliste angeboten.

(3) Sie haben in jedem Fall das Recht, im Einzelfall nachzuweisen, dass uns durch Ihren Rücktritt ein geringerer Schaden entstanden ist, als der von uns geforderte Teilnahmebeitrag.

(4) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns im Falle unentschuldigten Fehlens und ausstehender Teilnahmebeiträge darüber hinaus das Recht vorbehalten, bei späteren Veranstaltungsanmeldungen Ihre Anmeldung nicht mehr zu berücksichtigen.

(5) 1Ausnahmefälle sind die Erkrankung von Ihnen selbst, eines minderjährigen eigenen Kindes oder eine plötzliche, schwere Erkrankung eines zu pflegenden Angehörigen. 2Dies ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

§ 5 Absage/Programmänderung

(1) 1Falls eine Veranstaltung von LEHRE+ abgesagt werden muss (zum Beispiel wegen Erkrankung der Veranstaltungsleitung, Hochwasser oder aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnahmezahl), kann vom Vertrag zurückgetreten werden. 2Darüber werden Sie umgehend informiert. 3Teilnahmebeiträge werden dann erlassen und bereits bezahlte Teilnahmebeiträge in vollem Umfang umgehend rückerstattet. 4Für Lehrende außerhalb der Universität Passau: Bitte geben Sie bereits bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer an, sodass wir Sie in solchen Fällen schnell erreichen können.

(2) Weitergehende Ansprüche gegenüber uns, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.

(3) Programmänderungen aus wichtigem Anlass, insbesondere die Durchführung der Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten, behalten wir uns vor, soweit sie für Sie zumutbar sind.

§ 6 Veranstaltungsmaterialien

1Von uns im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. 2Bei Zuwiderhandlungen ist gegebenenfalls Schadensersatz durch Sie zu leisten.

§ 7 Teilnahmebescheinigung

1Wenn Sie die Veranstaltung vollständig besucht haben, bekommen Sie in der Regel eine Teilnahmebescheinigung, die wir Ihnen nach der Veranstaltung via E-Mail persönlich zusenden. 2Wir gehen davon aus, dass Sie an der Veranstaltung die ganze Zeit über teilnehmen; wenn Sie signifikant zu spät gekommen, während der Veranstaltung fehlen, oder zu früh gegangen sind, behalten wir uns vor, die Zahl der Arbeitseinheiten (AE) auf Ihrer Teilnahmebescheinigung zu reduzieren oder keine Bescheinigung auszugeben, falls Ihre Abwesenheit mehr als 20% der gesamten Veranstaltungszeit beträgt.

§ 8 Schadensersatzansprüche und Gewährleistung

(1) 1Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. 2Sofern ein Haftungsausschluss rechtlich nicht zulässig ist, beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit keine zwingende Haftung besteht. 3Im Übrigen sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Teilnahmebeitrags begrenzt.

(2) Für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.

§ 9 Datenschutz

1Wir verweisen auf unsere Datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Seite Teilnahme.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

1Sollten Sie ein Verbraucher sein, können Sie diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Einladung widerrufen. 2Der Widerruf bedarf keiner Begründung, hat jedoch schriftlich oder durch Email an lehreplus@uni-passau.de zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

§ 11 Sonstiges

(1) Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand Passau vereinbart.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Kontakt

LEHRE+ Hochschuldidaktik, Gottfried-Schäffer-Straße 20, 94032 Passau
Telefon: +49 (0) 851 / 509-3333
E-Mail: lehreplus@uni-passau.de
Homepage: www.uni-passau.de/lehreplus

Bei Fragen der Anerkennung oder Anrechung von Arbeitseinheiten orientieren wir uns an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik (dghd).

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