Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Dessen Ziel ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Alle Benachteiligungen im Sinne des AGG sind unzulässig. Als Beschwerdestelle im Sinne des AGG wird die Personalabteilung bestimmt.
Weitere Informationen finden Sie im „Rundschreiben zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“.