Referentin: Tessa Hofmann, Prof. h.c. Dr. phil., Philologin (Slawistik, Armenologie) und Soziologin (Migrations- und Genozidforschung); Sachbuchautorin mit Schwerpunkt Südkaukasus und Naher Osten; ehrenamtliche Menschenrechtlerin
Person: Prof. Dr. Tessa Hofmann ist eine weltweit renommierte Genozidforscherin, Soziologin, Menschenrechtsaktivistin und Autorin. Nach ihrer Promotion an der Freien Universität Berlin im Jahr 1982 arbeitete sie von 1983 bis 2015 am Osteuropa-Institut der FU Berlin - weitere Infos: www.oei.fu-berlin.de/institut/ankuendigungen/2025_10_27_Tessa-Hofmann.html
Inhalt: "Der Vortrag erläutert zunächst die sowjetische Administrativ- und Nationalitätenpolitik im Südkaukasus an den Beispielen Abchasiens, Südossetien und Berg-Karabachs. Aus Sicht des doppelt betroffenen Georgien wurde sie von dem imperialen Grundsatz „Teile und herrsche!“ bestimmt, aus Sicht der betroffenen Volksgruppen – Abchasen, (Süd)Osseten und Karabach-Armenier – durch die Verletzung des nationalen Selbstbestimmungsrechts. Letzteres sowie das Sezessionsrecht und der Grundsatz der territorialen Integrität waren in allen sowjetischen Verfassungen (1918 bzw. 1924, 1936, 1977) verankert, bildeten jedoch in der spät- und postsowjetischen Realität unvereinbare völkerrechtliche Grundsätze.
Die Unabhängigkeits- und irredentistischen Bestrebungen der an der Grenze zur Russländischen Föderation gelegenen Gebiete Abchasien und Südossetien fanden die wirtschaftliche und militärische Unterstützung Russlands, so dass sie sich seit den 1990er Jahren der Kontrolle Georgiens entziehen konnten. Im Konflikt zwischen Aserbaidschan und der irredentistischen Bewegung Berg-Karabachs sowie der Republik Armenien verhielt sich Russland jedoch passiv bzw. enttäuschte armenische Hoffnungen, nicht zuletzt wohl aus energiewirtschaftlichen Erwägungen und in Ablehnung des prowestlichen Kurses der derzeitigen armenischen Regierung. Die aserbaidschanische Hungerblockade und Deportation der armenischen Bevölkerung 2023 wurden von internationalen und nationalen Menschenrechtsorganisationen als Genozid eingestuft.
Im dritten Teil des Vortrags geht es um die Inkonsistenzen des Völkerrechts im Hinblick auf Separatismus und Irredentismus. An den europäischen Beispielen Kosovo, Katalonien und Schottland wird die uneinheitliche Zustimmung bzw. Ablehnung dieser Separatismen erläutert und nach den jeweiligen Motiven gefragt. In der abschließenden Diskussion gehen wir von der Behauptung des Politologen Stephen Krasner aus; er spricht von „organisierter Heuchelei“: Staaten bekennen sich zu völkerrechtlichen Normen, wenden sie aber höchst selektiv an."
* Informationen und Inhalte wurden von der Referentin bereitgestellt.
| Zutritt | öffentlich |
|---|---|
| Anmeldung | nicht erforderlich |
| Veranstaltende | Initiative Perspektive Osteuropa |
| Veranstaltungs-Website | https://www.uni-passau.de/perspektive-osteuropa |
| E-Mail (für Rückfragen) | danny.jurjevic@uni-passau.de |