Wie man ein Visum zum Zweck eines Studiums erhält
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Sie müssen einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands vereinbaren, um Ihren Antrag für ein Visum einzureichen. Termine müssen lange im Voraus (Wochen bzw. Monate) vereinbart werden.
- Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag kann mehrere Monate, unter Umständen sogar noch länger, dauern.
Bitte bewerben Sie sich frühzeitig um Ihr Visum, damit es rechtzeitig ausgestellt wird.
Das Auswärtige Amt hat einen interaktiven Visa-Navigator erstellt, mit dem Sie leicht online prüfen können, ob Sie ein Visum brauchen, und wenn ja, welches.
Ein Studium in Deutschland setzt einen längeren Aufenthalt voraus.
Um ein Visum für ein Studium in Deutschland zu erhalten, sollten Sie folgende Schritte durchlaufen:
- Besuchen Sie die Webseite des Auslandsportals des Auswärtigen Amts und geben Sie im Auswahlfenster an, in welchem Land Sie wohnhaft sind.
- Anschließend wählen Sie Ihre zuständige Auslandsvertretung aus und klicken auf "JETZT ONLINE BEANTRAGEN". Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen des Auslandsportals.
Sie wissen nicht welches Visum für Sie geeignet ist? Dann besuchen Sie den Visa-Navigator des Auswärtigen Amts, um herauszufinden, welches Visum die beste Lösung für Sie darstellt.
Wenn Sie in Deutschland ein Studium absolvieren, können Sie in der Regel einen Antrag für ein Visum stellen, sobald Sie sich für einen Studienplatz beworben haben. Wahlweise können Sie den Antrag für das Visum auch erst stellen, nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von der Universität erhalten haben. Je nachdem, wann Sie den Antrag stellen, erhalten Sie die passende Visa-Art.
Wenn Sie in Deutschland promovieren/einen Doktortitel erwerben wollen, dann können Sie das Visum beantragen, nachdem Sie eine Doktormutter/einen Doktorvater gefunden haben, die/der sie betreuen wird.
Das Visum, das Sie beantragen werden, ist in der Regel ein nationales Visum (auch D-Visum genannt). Der Zweck Ihres Visums wird meistens ein Visum zum Studium sein.
Es gibt vier verschiedene Arten von Visa zum Studium:
- Studium mit Zulassung zur Universität: Dieses Visum erhalten Sie, wenn Sie das Visum beantragen, nachdem Sie bereits die Zulassung einer Bildungseinrichtung erhalten haben.
- Studium ohne Zulassung / Studienbewerbervisum: Dieses Visum erhalten Sie, wenn Sie das Visum beantragen, nachdem Sie sich für einen Studienplatz beworben haben, aber bevor Sie zugelassen worden sind. Dieses Visum begrenzt Ihren Aufenthalt zunächst auf 90 Tage. Nach diesem Zeitraum müssen Sie erfolgreich für ein Studium zugelassen sein. Nach Ihrer Einschreibung müssen Sie dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Studium mit vorherigem Sprachkurs oder Praktikum: Sie können diese Art von Visum erhalten, wenn Sie einen Platz in einem Studienkolleg angeboten bekommen haben oder vor dem Studium noch einen Sprachkurs in Deutschland absolvieren.
Sie müssen sich auf den Webseiten der zuständigen Auslandsvertretung informieren, welche Dokumente benötigt werden. Nur dort finden Sie eine verbindliche, vollständige Liste!
Die Liste auf dieser Seite dient zur Orientierung und ist nicht vollständig. Sie sollten allerdings damit rechnen, dass folgende Dokumente von der deutschen Auslandsvertretung benötigt werden, um Ihren Antrag zu bearbeiten:
Vorabhinweis: Zum Wintersemester 2024/2025 wurde eine Erhöhung dieses Betrags von 934 Euro auf 992 Euro angekündigt. Das genaue Inkrafttreten dieser Erhöhung hängt vom Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens ab. Es wird empfohlen alle neuen Finanzierungsnachweise für 992€ vorzubereiten. (Stand: Januar 2026)
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- die Hochschulzugangsberechtigung / Zeugnis der Hochschulreife, mit der Sie sich an der Universität Passau beworben haben
- Zeugnisse und Zertifikate, die ggf. Ihr bisheriges Studium belegen
- Lebenslauf
- Nachweis, dass Sie die für Ihren Studiengang benötigten Deutschkenntnisse haben, oder Nachweise, dass Sie an einem Intensivkurs in Deutschland teilnehmen werden
- Nachweis über die finanzielle Sicherung des Studienaufenthaltes:
- Stipendium von mindestens 992 Euro,- pro Monat (Stand: Januar 2026) oder
- Verpflichtungserklärung durch Firmen, Organisationen oder Privatpersonen, dass die Kosten für den Zeitraum Ihres Studiums übernommen werden. Wenn die sich verpflichtende Person oder Organisation in Deutschland ansässig ist, muss die Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde ausgestellt werden. Wenn die sich verpflichtende Person oder Organisation im Ausland ansässig ist, dann muss die Verpflichtungserklärung nach einer vorgelegten Bonitätsprüfung von der jeweiligen deutschen Botschaft beglaubigt werden. Beim Finanzierungsnachweis durch Verpflichtungserklärung ist der Nachweis zu führen, dass die Geldleistungen tatsächlich gezahlt werden (Vorlage der Kontoauszüge) oder
- Sparbuch / Sperrkonto bei einer deutschen Bank, auf dem eine von der Botschaft / Auslandsmission festgelegte Summe vorhanden ist und welches mit einem Sperrvermerk versehen ist, der besagt, dass pro Monat nur 992,- Euro von diesem Sparbuch / Sperrkonto abgehoben werden können und dieser Vermerk nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gelöscht werden kann. Die meisten Botschaften setzen voraus, dass das erste Studienjahr vorab finanziert ist - also 12 Monate mal 992 Euro = 11904 Euro (Stand: Januar 2026).
- Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der offiziellen Finanzierungsnachweis-Seite für internationale Studierende.
- Bestätigung über eine Krankenversicherung. Für ein Visum genügt in der Regel eine Reisekrankenversicherung, die den Zeitraum unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Deutchland abdeckt. Bevor Sie das Studium antreten, müssen Sie eine vollständige Krankenversicherung abschließen oder vorweisen.
- Je nach der Art des Visums, das Sie beantragen:
- für ein Visum zum Studium mit Zulassung: eine Immatrikulationsbescheinigung der Universität Passau
- für ein Visum zum Studium ohne Zulassung: die Bestätigung, dass Ihre Bewerbung bei uni-assist oder bei der Universität Passau eingegangen ist (je nachdem, auf welchem Weg Sie sich bewerben mussten)
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