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Das Recht und die Grenzen des Lebens

Prof. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshofs, erläutert am Dienstag, 8. Februar die Rechtsprechung des BGH anhand der aktuellen Urteile zu Sterbehilfe und PID

| Lesedauer: 1 Min.

Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, spricht am Dienstag, den 8. Februar 2011 ab 16 Uhr im Hörsaal 5 der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Innstr. 27, über „Die neue Rechtsprechung des BGH zu den Grenzen des Lebens“. Er geht unter anderem auf die zwei neuen Urteile des BGH über die Zulässigkeit der Sterbehilfe bzw. von Behandlungsabbrüchen sowie über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik ein. Der BGH hatte im Juli 2010 entschieden, dass durch künstliche Befruchtung entstandene Embryonen vor dem Einsetzen in den Mutterleib auf schwere Krankheiten untersucht werden dürfen und damit auch eine politische Debatte über das Thema ausgelöst. Ähnliche Reaktionen löste das im Juni 2010 verkündete Urteil zur Sterbehilfe aus. Der BGH definierte diese neu: Wenn ein Patient in einer schriftlichen oder mündlichen Verfügung eine lebensverlängernde Behandlung ablehnt, muss die Behandlung eingestellt werden. Egal, ob bei dem Behandlungsabbruch etwas aktiv geschieht oder etwas unterlassen wird – Ärzte, Pfleger und Angehörige machen sich damit nicht strafbar. Die Grenze zur Tötung ist nicht überschritten.

Das Thema dieses von Prof. Dr. Armin Engländer (Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht) organisierten Vortrages richtet sich nicht nur an Juristen, sondern aufgrund der damit verbundenen ethischen Fragestellungen auch an andere Interessierte.

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