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Dr. Hans-Georg Kamann wird Honorarprofessor der Juristischen Fakultät

| Lesedauer: 2 Min.

Dr. Hans-Georg Kamann wird zum Honorarprofessor ernannt

v.l.: Prof. Dr. Michael Schweitzer, Honorarprofessor Dr. Hans-Georg Kamann, Prof. Dr. Ulrike Müßig, Präsident Prof. Dr. Walter Schweitzer

Der Rechtsanwalt und Europarechtsexperte Dr. Hans-Georg Kamann ist neuer Honorarprofessor der Juristischen Fakultät an der Universität Passau. Am Freitag, dem 30. Juli, erhielt der langjährige Lehrbeauftragte der Fakultät, Direktor des Centrums für Europarecht und hervorragende wissenschaftliche Autor die Ernennungsurkunde von Universitätspräsident Professor Dr. Walter Schweitzer.

Seit 2001 hält Dr. Kamann an der Juristischen Fakultät Vorlesungen und Seminare zum Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht, in die er seine langjährige Erfahrung als Prozessvertreter vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften praxisnah einbringt. Außerdem lehrt er seit 2003 im Rahmen von zwei österreichischen Master-Studiengängen, die ebenso wie seine Veranstaltungen an der Universität Passau von den Studierenden sehr geschätzt und aufgrund ihres ausgewiesenen Praxisbezugs hervorragend bewertet werden. Auch hat Dr. Kamann immer wieder Passauer Studierende und Absolventen unterstützt, indem er ihnen regelmäßig Praktikums- bzw. Referendarausbildungsplätze zur Verfügung stellt. Dr. Kamann war 2001 Mitbegründer des Centrums für Europarecht (CEP) an der Universität Passau und ist seitdem Mitglied des Direktoriums. Seine Seminare am CEP behandeln vorrangig das Recht des öffentlichen Auftragswesens und das Beihilfenrecht.

Die Fakultät kommt mit der Einbeziehung von externen Lehrbeauftragten ihrer Verpflichtung nach, den Praxisbezug in der juristischen Ausbildung zu berücksichtigen. "Ein so hochkarätiger Anwalt und Europarechtsexperte als Lehrbeauftragter ist für die Fakultät natürlich ein enormer Gewinn", betont Prof. Dr. Ulrike Müßig als Dekanin.

Dr. Hans-Georg Kamann wurde 1968 in Erwitte, Westfalen, geboren, studierte Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Bonn und ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig. Nach einer kurzen Tätigkeit im Juristischen Dienst der Europäischen Kommission wurde er 2001 zum Direktor des Centrums für Europarecht an der Universität Passau bestellt. Seit 2001 ist er Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät in Passau.
 
Den Titel eines Honorarprofessors können Universitäten an ausgewiesene Experten in der Praxis verleihen, die wegen ihres langjährigen akademischen Einsatzes als Lehrbeauftragte oder Dozenten eine Titularprofessur erhalten und mit der Universität in besonderer Weise verbunden sind. Honorarprofessoren halten Lehrveranstaltungen ab, sind in der Hauptsache aber weiter in ihrem Beruf außerhalb der Hochschule tätig. Honorar erhalten Honorarprofessoren für ihre Lehrtätigkeit in der Regel nicht. Die Idee dahinter ist es, Personen aus der Praxis auch für die Lehre zu gewinnen.

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