In seinem Vortrag wird Dr. Huber auf die Bedeutung des bayerischen Verfassungsrechts trotz seiner Überlagerung durch andere Rechtsordnungen eingehen und die Funktionen der Bayerischen Verfassung für das Rechtsleben in Bayern aufzeigen. Anhand von Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs – u. a. den Entscheidungen zum Fragerecht des Parlaments im Fall der „Verwandtenaffäre“ und im Fall Uli Hoeneß – wird er außerdem die einzelnen Verfahrensarten als Instrumente zur Durchsetzung des bayerischen Verfassungsrechts vorstellen.
Dr. Karl Huber stammt aus Weiden in der Oberpfalz. Nach der Schule trat er zunächst in den Polizeidienst ein und war dort zuletzt als Polizeikommissar in München tätig. Von 1973 bis 1977 studierte er berufsbegleitend Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo er nach seiner Referendarszeit 1981 die Zweite Juristische Staatsprüfung ablegte und 1982 auch die Promotion abschloss. Es folgten Stationen am Bayerischen Staatsministerium der Justiz, bei der Staatsanwaltschaft München I, als Richter am Amtsgericht München, als Vorsitzender Richter am Landgericht München I, als Vizepräsident des Oberlandesgerichts München und als Generalstaatsanwalt in München. Seit 2005 ist er Präsident des Oberlandesgerichts München und zugleich Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.