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Gastvorträge zum Thema Militärstrafverfahren

Im Rahmen einer vom Passauer Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht in Kooperation mit der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV) und der US-Armee organisierten Veranstaltung am 10. Juni diskutierten Vertreter der drei Institutionen über den Themenkomplex Militärstrafverfahren.

| Lesedauer: 1 Min.

Foto: CPT Kyler Smith

Foto: CPT Kyler Smith

Wo Menschen leben, gibt es auch Straftaten – militärisches Personal oder dessen Einrichtungen nicht ausgeschlossen. Was passiert jedoch, wenn Straftaten in fremden Ländern begangen werden oder das Recht des Gastlandes missachtet wird? Wer ist für die strafrechtliche Verfolgung der Tatverdächtigen, zumeist Soldaten, zuständig und wie unterscheiden sich spezielle US-Militärstrafverfahren (court-martial proceedings) von einem Strafprozess gegen Bundeswehrsoldaten vor den ordentlichen Strafgerichten in Deutschland?

Der Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht (Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings – HRCP) der Universität Passau hatte dazu in Kooperation mit der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV) und der US-Armee (Hohenfels/Grafenwöhr) Gastvorträge unter dem Oberthema „Criminal Procedural Law in Civilian and Military Trials (Courts Martial) – A comparative approach“ organisiert. Knapp 90 Personen nahmen auf Zoom sowie vor Ort an dem 2021 gestarteten und inzwischen etablierten Veranstaltungskonzept teil.

Die Vortragenden Sophia-Marie Klingler (DAJV), Prof. Dr. Robert Esser (Universität Passau) und MAJ Brian K. Hartley (Leiter des Büros der US-Armee in Hohenfels) erläuterten die jeweiligen konzeptionellen Grundstrukturen und weitreichenden Unterschiede von Straf- und Disziplinarverfahren gegen Angehörige der deutschen bzw. US-Streitkräfte. Zentrale Verfahrensgrundsätze (ne bis in idem; Recht auf Konfrontation; Beweisverwertungsverbote) wurden vor dem Hintergrund der beiden Rechtssysteme vertieft. MAJ Hartley beschrieb das Verfahren eines Courts Martial-Prozesses, der für die teilnehmenden Studierenden ein völlig unbekanntes Themengebiet darstellte und in der Folge einige spannende Fragen des Publikums hervorbrachte.

Die Veranstaltung vertiefte die Kooperation des Lehrstuhls, der Juristen der US-Armee und der DAJV. Ein weiteres akademisches Event soll im nächsten Jahr folgen.

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Referat für Medienarbeit

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Nicola Jacobi und Barbara Weinert
Tel.: +49 851 509-1434, -1450
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