Logo der Universität Passau

Passauer Jurist in die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) berufen

Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz ist eines von zwölf Mitgliedern der Kommission

| Lesedauer: 2 Min.

Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz

Der Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungs-, Medien- und Informationsrecht der Universität Passau, Professor Dr. Ralf Müller-Terpitz, 42, wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz einstimmig zum neuen Mitglied der "Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)" berufen. Er folgt dem Münchner Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Peter M. Huber, der im November Innenminister von Thüringen geworden ist. Die Kommission hat zwölf Mitglieder.

Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz ist seit 1. Februar 2008 Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungs-, Medien- und Informationsrecht an der Universität Passau. Müller-Terpitz hat von 1987 bis 1992 Jura an den Universitäten Bonn und Genf studiert. Sein Rechtsreferendariat leistete er von 1994 bis 1996 in Köln und New York ab. Bis Ende 1997 war er als Referent in der Abteilung Recht/Regulierung eines Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmens tätig, wo er sich neben dem Telekommunikationsrecht mit Fragen des Multimediarechts befasste. 1997 folgte die Promotion zum Thema "Die Beteiligung des Bundesrates am Willensbildungsprozess der Europäischen Union". In den Jahren 1998 bis 2007 war Müller-Terpitz als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Wissenschaftsrecht) der Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Wolfgang Löwer) tätig. 2005 habilitierte er sich mit einer Schrift zum Thema "Der Schutz des pränatalen Lebens – Eine verfassungs-, völker- und gemeinschaftsrechtliche Statusbetrachtung an der Schwelle zum biomedizinischen Zeitalter". Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf dem Rundfunk-, Presse-, Multimedia- und Informationsrecht, aber auch auf dem Biomedizin-, Energie- und Telekommunikationsrecht.

Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)

Die KEK ist als staatsfernes, standortunabhängiges Organ für die abschließende Beurteilung von Fragestellungen der Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen zuständig. Zu diesem Zweck  beurteilt sie bei Zulassungsverfahren zur Programmveranstaltung oder bei Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse an Fernsehveranstaltern, ob ein Unternehmen durch die Veranstaltung ihm zurechenbarer Programme oder durch die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Zur Durchführung einer bundeseinheitlichen Konzentrationskontrolle sind ihr diese Aufgaben als Beschlussorgan und Vermittlungsinstanz für alle Landesmedienanstalten zugewiesen worden.

Der Kommission gehören zwölf Mitglieder an; sechs Sachverständige des Rundfunk- und  Wirtschaftsrechts, von denen drei die Befähigung zum Richteramt haben müssen, sowie sechs Vertreter der Landesmedienanstalten.

*********************************************************************

Hinweis an die Redaktionen: Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz, Tel. 0851 509 2220, oder an die Pressestelle der Universität Passau, Tel. 0851/509-1430.

Kontakt

Referat für Medienarbeit

Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an:

Nicola Jacobi und Barbara Weinert
Tel.: +49 851 509-1434, -1450
kommunikation@uni-passau.de

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen