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Passauer Studenten erarbeiten Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen

Vorstellung der Ergebnisse im Münchner Polizeipräsidium – Umsetzung zur Fußball-Weltmeisterschaft bleibt abzuwarten

| Lesedauer: 2 Min.

Prof. Dr. Heckmann (4. von links), Dr. Wilhelm <br>Schmidbauer (5. von links) mit Mitarbeitern<br> des Lehrstuhls und des Polizeipräsidiums und <br>mit den Teilnehmer des Seminars.

Seit Jahresbeginn stellt man sich am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dirk Heckmann, der sich an der Universität Passau auf Sicherheits- und Internetrecht spezialisiert hat, die Frage, wie Großveranstaltungen wie die Fußball-Weltmeisterschaft sicher und ohne Überschreitung der rechtlichen Grenzen durchgeführt werden können. Die Antworten, die man im Rahmen des Seminars „Sicherheit bei der Fußball-WM“ fand, wurden am Mittwoch dem  Münchner Polizeipräsidenten Dr. Wilhelm Schmidbauer und dessen Planungsstab vorgestellt.

„Wir haben dieses spezielle Seminar in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium durchgeführt. Die Themen, die letztendlich untersucht wurden, sind uns zum Großteil vorgegeben worden. Schließlich weiß die Polizei selbst am besten, wo die Schwerpunkte liegen“, erklärte Heckmann Struktur und Zielsetzung des Seminars, an dem sieben Studenten sowie sämtliche Lehrstuhlmitarbeiter teilnahmen.

Was darf präventiv gegen Hooligans unternommen werden? Welche Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizei gibt es? Ist der Einsatz der RFID-Technologie (Radio Frequency Identification) beim Einlass ins Stadion noch von Recht und Gesetz gedeckt? Dies ist nur ein Ausschnitt der Problemkreise, die – teils im Rahmen von Seminararbeiten – aus rechtlicher Sicht durchleuchtet wurden. „Dabei sind wir auch auf Themen gestoßen, die die Gemüter in der letzten Zeit überflüssigerweise erregt haben“, bilanzierte Heckmann. So ist beispielsweise die pauschale Speicherung von DNA-Daten, wie sie polemisch gefordert wurde, überhaupt nicht erforderlich. Denn schon heute ist es unproblematisch möglich, die Daten von Hooligans zu speichern, wenn sie eine erhebliche Straftat begangen haben oder von ihnen Wiederholungsgefahr ausgeht.

„Wir werden nun von unserer Seite prüfen, was und wie wir die Ergebnisse realisieren können“, erklärte Schmidbauer, nachdem die Grundzüge der erarbeiteten Konzepte in einer gut zweistündigen Präsentation vorgestellt wurden. Doch mit ihren Ausführungen haben alle Beteiligten den Planungsstab derart überzeugt, dass sie sich berechtigte Hoffnungen machen dürfen, dass die gefundenen Ergebnisse in die Tat umgesetzt werden.

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