Im Mittelpunkt der Diskussion standen aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu aktuellen strafrechtlichen Themen des europäischen Menschenrechtsschutzes (Unparteilichkeit der Gerichte im Instanzenzug, medizinische Versorgung von Strafgefangenen, Grenzen verdeckter Ermittlungen im Strafverfahren, Schutz und Vernehmung vulnerabler Opferzeugen, Wahrung der Unschuldsvermutung bei der Strafzumessung). Der Vortragsteil wurde am zweiten Veranstaltungstag durch den Besuch des örtlichen Untersuchungsgefängnisses und des Regionalgerichts von Györ ergänzt. Hier wurden aktuelle Fragen (etwa die Vorteile einer – in Deutschland weitgehend nicht vorhandenen – Dokumentation der gerichtlichen Hauptverhandlung in Strafsachen) mit Justizpraktikern und Justizpraktikerinnen erörtert.
Zur Vorbereitung der Veranstaltung, die vielschichtige akademische Beziehungen zwischen den Juristischen Fakultäten der Universitäten Passau und Györ in Wissenschaft und Lehre begründen soll, wurde auf die Ressourcen der Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings (HRCP) zurückgegriffen (https://www.jura.uni-passau.de/hrcp).
Eine finanzielle Förderung der Veranstaltung leisteten der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), das Bayerische Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa (BAYHOST) sowie die Universitäten Györ und Passau.