Die Universität Passau verfügt über ein jährliches Haushaltsvolumen von etwa 60 Millionen Euro und erhält zusätzlich gut sechs Millionen Euro aus Studienbeiträgen. Die Studienbeiträge machen demnach etwa zehn Prozent des jährlichen Grundhaushalts aus. Fielen diese Mittel weg, müsste die Universität ihr Angebot um ca. zehn Prozent reduzieren.
Die Universität Passau hat zu keiner Zeit Reste aus den Studiengebühren auflaufen lassen. Der größte Teil des Beitragsaufkommens wird direkt in zusätzliches Lehr- und Betreuungspersonal gesteckt, manche Lehrangebote sind erst durch die Studienbeiträge möglich geworden. Wenn dieses Personal wegfällt, ist sofort die Studienqualität geringer, und natürlich verschlechtern sich die Möglichkeiten, die Angebotsvielfalt sicherzustellen.
Unter anderem werden mit den Mitteln aus Studienbeiträgen Lehrprofessuren in der Juristischen Fakultät, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Tutoren für die Betreuung in Studiengängen mit großer Studierendenzahl, Lehrpersonen im Sprachenzentrum, das ganz entscheidend zu dem internationalen Profil der Passauer Absolventinnen und Absolventen beiträgt, das Zentrum für Schlüsselqualifikationen – wichtig zum Erwerb der immer wieder geforderten Breitenqualifikation für eine Berufstätigkeit – sowie Ausstattung und lange Öffnungszeiten der Bibliothek finanziert. Man muss wissen, dass das zusätzliche Lehrpersonal aus Studienbeiträgen „kapazitätsneutral“ ist. Das bedeutet, dass mehr Lehrende für die gleiche Anzahl an Studierenden zur Verfügung stehen. Dadurch konnte also das Betreuungsverhältnis deutlich verbessert werden.
Bei einem Wegfall der zehn Prozent unseres verfügbaren Jahresetats, die heute aus Studienbeiträgen stammen, müssten wir die zusätzlichen Lehr- und Betreuungsangebote sofort und vollständig aufgeben. Ein Wegfall ohne adäquate dauerhafte Kompensation hätte also eine sofortige Verschlechterung der gegenwärtigen Studienbedingungen zur Folge, rein rechnerisch bei der Universität Passau in einem Umfang von zehn Prozent.
Übrigens haben die Studierendenvertreter auf Ebene der Fakultäten und auf Ebene der Gesamtuniversität durchaus weitgehende Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Verwendungsplanung der Studienbeiträge, also von immerhin einem Zehntel des jährlichen Etats. Dies würde selbstverständlich entfallen oder zumindest drastisch reduziert werden, wenn die Finanzierung wieder wie früher ganz aus dem Staatshaushalt erfolgt.
Für die Universität Passau ist im Fall des Falles eine dauerhafte volle Kompensation der Studienbeitragssumme unabdingbar. Den derzeitigen Standard kann sie ebenso wie die anderen Universitäten und Hochschulen nur dann halten, wenn Ersatzzahlungen in voller Höhe und dauerhaft zur Verfügung stehen. Eine Kompensation muss dynamisiert sein, d.h. sich an die Entwicklung der realen Studierendenzahlen anpassen. Wenn die Studierendenzahlen wie erwartet weiter steigen, müssen auch die Kompensationszahlungen steigen – wie die Studienbeiträge heute. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die zusätzlich in der Lehre Beschäftigten auch künftig kapazitätsneutral eingesetzt werden können. Anderenfalls würde in allen Fächern mit Zulassungsbeschränkung (numerus clausus) zwangsläufig die Zahl der zuzulassenden Studierenden erhöht. Damit wäre das Betreuungsverhältnis dann wieder verschlechtert.
Leider zeigen die Erfahrungen mit der Abschaffung der Studienbeiträge aus anderen Bundesländern, dass nicht in der für die Qualitätssicherung notwendigen Höhe und Nachhaltigkeit kompensiert wurde. Wir fordern deshalb von der Politik, dass unabhängig davon, wie die Entscheidung über die Studienbeiträge ausfällt, den Universitäten am Ende nicht die Gelder fehlen. Das wäre eine Katastrophe. Die Universität Passau benötigt das derzeit über die Studienbeiträge zur Verfügung stehende Geld auch weiterhin zur Sicherung des erreichten Qualitätsstandards in der Lehre. Letztlich handelt es sich dabei auch um einen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Bayern.
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