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Über 6 Millionen Euro mehr für bessere Studienbedingungen

Schlüsselqualifikationen als neues Markenzeichen der Universität

| Lesedauer: 4 Min.

Über 6 Millionen Euro pro Jahr werden an der Universität Passau künftig zur Verbesserung der Studienbedingungen zusätzlich zur Verfügung stehen. Dieser Betrag resultiert aus den Einnahmen aus den Studienbeiträgen, die in Bayern zum Sommersemester erstmals erhoben worden sind. Investiert werden die Mittel in erster Linie für mehr Lehrpersonal, um zusätzliche Kurse und Seminare mit weniger Teilnehmern anbieten zu können. Insbesondere das Angebot an Kursen im Bereich der Schlüsselqualifikationen soll deutlich ausgebaut werden. Zudem soll in die Universitätsbibliothek, die IT-Ausstattung und in die Beratung der Studierenden investiert werden. Satzungsgemäß hat die Universität die Studierendenvertretung über die geplante Verwendung informiert – und Zustimmung gefunden.  

Mehr als die Hälfte der Einnahmen wird direkt den Fakultäten zugute kommen, die damit zusätzliches Lehrpersonal einstellen können. Anbieten wollen die Fakultäten unter anderem mehr Lehrveranstaltungen, um die Gruppengrößen reduzieren zu können, sowie zusätzliche Tutorien. Auch notwendige Exkursionen sollen verstärkt bezuschusst werden. Vor allem aber soll das Kursangebot im Bereich der Schlüsselqualifikationen deutlich ausgebaut werden. „Wir wollen die Schlüsselqualifikationen zum neuen Markenzeichen der Universität Passau machen – ähnlich wie dies bisher schon die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung ist“, bringt Professor Dr. Walter Schweitzer die strategische Absicht der Universität zum Ausdruck. „Daher werden wir auch über 20 Prozent der Einnahmen aus Studienbeiträgen in diese beiden Themen investieren.“ Etwa 800.000 Euro gehen an das Sprachenzentrum. Auch dort ist das Ziel, vermehrt Kurse in kleineren Gruppen anbieten zu können. Neben Englisch, Spanisch, Französisch und Chinesisch sollen aber auch ausgefallenere Sprachen wie Tschechisch oder Vietnamesisch weiter ausgebaut werden.  

Die Verteilung auf die einzelnen Fakultäten richtet sich nach der Zahl der Studierenden in der Regelstudienzeit. Berücksichtigt werden müssen zudem Lehrexporte und -importe: Gerade in den neuen Bachelorstudiengängen, aber auch in den Lehramtsstudiengängen sind die Studierenden zwar einer Fakultät zugeordnet, nehmen aber auch Lehrangebote aus anderen Fakultäten wahr. Ein Lehramtsstudent (Gymnasium), der die Fächer Mathematik und Katholische Religionslehre studiert, wird zwar der Philosophischen Fakultät zugeordnet, nimmt aber im Wesentlichen Lehrveranstaltungen der Katholisch-Theologischen Fakultät sowie der Fakultät für Informatik und Mathematik in Anspruch. Die Verteilung der Mittel im Detail: Die Katholisch-Theologische Fakultät erhält rund 150.000 Euro, die Juristische und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät erhalten jeweils etwa 1 Million Euro, die Philosophische Fakultät gut 2 Millionen Euro. Auf die Fakultät Informatik und Mathematik entfallen rund 450.000 Euro. In diesen Beiträgen sind die Mitteln für die Teilbibliotheken bereits enthalten. Die Mittel werden dort in den Buch- und Zeitschriftenbestand, Online-Datenbanken und eine noch intensivere Beratung fließen. Da die Teilbibliotheken bereits jetzt teilweise bis um Mitternacht geöffnet sind, sind hier nur vereinzelt Ausweitungen geplant.  

Im Kalenderjahr rechnet die Universität Passau mit einem Beitragsaufkommen von etwa sechs Millionen Euro. Davon müssen zehn Prozent in einen landesweiten Sicherungsfonds abgeführt werden, aus dem Kreditausfälle der Studienbeitragsdarlehen finanziert werden sollen. 60.000 Euro, also etwa ein Prozent, fallen an der Universität Passau Verwaltungskosten im Zusammenhang mit den Studienbeiträgen an – also für Personal, das unmittelbar mit der Erhebung der Beiträge, der Bearbeitung der Befreiungsanträge sowie der Anträge auf ein Studienbeitragsdarlehen beschäftigt ist.  

Beitragspflichtig ist grundsätzlich jeder Studierende, allerdings sieht das Bayerische Hochschulgesetz bereits einige Ausnahmen vor, beispielsweise für Immatrikulierte, die eine Promotion anstreben oder für beurlaubte Studierende. Von der Beitragspflicht werden auf Antrag zudem Studierende befreit, die ein Kind im Alter von bis zu zehn Jahren pflegen und erziehen (in Passau haben fast 130 Studierende einen entsprechenden Antrag gestellt) und Studierende, deren Erziehungsberechtigte für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten (in Passau rund 1.070 Studierende). Befreit von der Zahlung sind zudem ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommen, EU-Regelungen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, an der Universität Passau immatrikuliert sind (rund 130 Studierende). Außerdem gibt es eine sogenannte Härtefallregelung, freigestellt werden dadurch beispielsweise Schwerbehinderte (über 40 Studierende).  

Vorgesehen ist in der Satzung der Universität zudem eine besondere Leistungskomponente. So werden Stipendiaten befreit, solange sie von einem Begabtenförderungswerk, das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland ist, vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder durch die Bayerische Begabtenförderung gefördert oder von der Bayerischen Eliteakademie aufgenommen werden (in Passau knapp 180 Studierende). Mit den Regelungen für die Studierenden in der Begabtenförderung verankert die Universität in ihrer Satzung eine besondere Leistungskompenente – zeigt sich doch schon bisher, dass an der Universität Passau überdurchschnittlich viele außerordentlich leistungsbereite Studierende eingeschrieben sind, die beispielsweise auch von der Begabtenförderung Mittel erhalten.   Insgesamt hat die Universität Passau 1.690 Befreiungsbescheide verschickt, nur 30 Anträge mussten abgelehnt werden. Von der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen zu beantragen, haben in Passau 113 Studierende Gebrauch gemacht.  

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