Ein kompliziertes Verfahren hat seinen Abschluss gefunden: Insgesamt 600 Stellen mussten die bayerischen Universitäten in einen „Innovationsfonds“ einbringen, über Zielvereinbarungen und ein Wettbewerbsverfahren sollten die Universitäten diese für neue, innovative Konzepte zurückerhalten. Für die Universitäten war dies mit einem gewissen Risiko verbunden: Schließlich konnte es auch passieren, dass man weniger Stellen zurückerhält als man eingebracht hatte. Für Passau hat sich der Aufwand bezahlt gemacht. Während Stellen im Gesamtwert von rund 607.000 Euro in den Innovationsfonds eingebracht wurden, erhielt die Universität Stellen im Gesamtwert von rund 703.000 Euro zurück.
Bayerns Hochschullandschaft ist im Umbruch, die Universitäten beschäftigt eine Vielzahl an Reformbaustellen: Seit drei Jahren arbeiten diverse Kommissionen an Empfehlungen zur Neustrukturierung der Hochschullandschaft in Bayern, zudem beschäftigen sich die Universitäten mit der Umsetzung der Ergebnisse des Konzepts „Wissenschaftsland Bayern 2020“ (die Ergebnisse der sogenannten Mittelstraß-Kommission), an der Umsetzung der Bestimmungen des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes oder an der Umsetzung der Zielvereinbarungen zwischen den einzelnen Universitäten und dem Wissenschaftsministerium. „Nebenbei“ müssen die Universitäten auch den Bologna-Prozess, also die Umstellung der bisherigen Studiengänge auf die Bachelor-Master-Struktur, bewältigen sowie die Einführung der Studienbeiträge.
Der „Innovationsfonds“ ist Bestandteil des Innovationsbündnisses 2008 und ein zentrales Element der Strukturreform der bayerischen Universitätslandschaft. Im Innovationsbündnis wurde den bayerischen Universitäten die finanzielle Unterstützung bis 2008 mindestens in der Höhe der im Haushalt im Jahr 2004 geflossenen Mittel zugesichert. Zudem haben sich die Hochschulen verpflichtet, 600 Stellen in einen Innovationsfonds einzubringen. Dieser Pool wurde von staatlicher Seite um 140 Stellen aufgestockt. Ein Teil dieser Stellen wurde über die zwischen den einzelnen Universitäten und dem Freistaat abgeschlossenen Zielvereinbarungen an die Universitäten zurückverteilt. Die restlichen Stellen sollten in einem Wettbewerbsverfahren vergeben werden, für das die Universitäten innovative Konzepte vorlegen mussten. Eine Gutachterkommission hat nun ihren Bericht vorgelegt – mit dem Ergebnis, dass Passau insgesamt mehr Stellen erhält, als in den Innovationsfonds eingebracht wurden.
Schon über die Ende Juli unterzeichneten Zielvereinbarungen hat die Universität Passau Stellen im Gesamtwert von 370.000 Euro aus dem Innovationsfonds erhalten; aus dem Wettbewerbsverfahren erhält sie nun Stellen im Wert von knapp 333.000 Euro, so dass insgesamt Stellen im Gesamtwert von rund 703.000 Euro an die Universität Passau zurückgeflossen sind. Vorgesehen sind die aus dem Wettbewerbsverfahren erhaltenen Stellen für die Einrichtung eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Informationsrecht/Internetrecht sowie für Juniorprofessuren für Anglistik/Cultural and Media Studies und für European Studies sowie für Mitarbeiter in diesen Bereichen.
„Mit diesen Stellen können wir die in unseren Strukturüberlegungen definierten Schwerpunktbereiche verstärken“, zeigte sich Rektor Professor Dr. Walter Schweitzer erfreut über das Ergebnis. „Allerdings muss man doch kritisch hinterfragen, ob das enorm aufwändige Verfahren des Stelleneinzugs, der Erarbeitung von Konzepten, der Beantragung von Stellen und schließlich der erneuten Stellenverteilung nicht auch einfacher hätte gestaltet werden können.“
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