Ab dem Sommersemester 2009 müssen Studierende keine Verwaltungskostenbeiträge mehr bezahlen. Die neue bayerische Staatsregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag die Streichung dieses Beitrags beschlossen. Der Beitrag in Höhe von 50 Euro kam nicht den Universitäten zugute, sondern floss direkt in den allgemeinen Staatshaushalt. Studierende, die den Beitrag für das Sommersemester 2009 bereits bezahlt haben, können diesen mittels eines Formulars zurückfordern: <link>
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Universitäten Anfang Dezember mitgeteilt, dass Art. 72 BayHSchG (Verwaltungskostenbeiträge) mit Wirkung zum 01.04.2009 aufgehoben wird. Der Landtag muss dieser Regelung zwar noch zustimmen, dies gilt allerdings als reine Formalie.
Außerdem ändert sich ab dem Sommersemester 2009 auch die Höhe der Studienbeiträge (485 Euro statt bisher 500 Euro) und des Studentenwerksbeitrags (42 Euro statt bisher 35 Euro).
Bis spätestens Anfang Januar 2009 erhalten die Studierenden der Universität Passau einen neuen Überweisungsträger mit den geänderten Beiträgen zur Rückmeldung für das Sommersemester 2009. Die Universität bittet die Studierenden dringend, nur diesen Überweisungsträger zu verwenden. Studierende, die die Verwaltungskostenbeiträge für das Sommersemester 2009 bereits entrichtet haben, können den zuviel bezahlten Betrag selbstverständlich zurückfordern. Hierfür hat die Universität ein Formular auf der Homepage bereitgestellt: <link>.
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