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Was die neue Datenschutz-Grundverordnung für Datenschutzbeauftragte in Bayern und Tschechien bedeutet

Was bedeutet die neue Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai dieses Jahres in Kraft tritt, für die Arbeit von Datenschutzbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern und Tschechien? Die Universität Passau hat in Zusammenarbeit mit der IHK Niederbayern im Europahaus Freyung einen Workshop veranstaltet, der die Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtete. Die Veranstaltung fand im Rahmen des INTERREG-Projekts "Aufbau des Wissens- und Technologietransfers im Grenzraum Südböhmen/Niederbayern" der Universität Passau statt, das aus dem Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik, Ziel ETZ 2014-2020, der Europäischen Union finanziert wird.

| Lesedauer: 2 Min.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung setzt zum Teil sehr viel strengere Regeln zur Tätigkeit von Datenschutzbeauftragten und höhere Bußgelder bei Nichtbeachtung fest. Wie die Rechtslage genau aussieht, erläuterte Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Universität Passau. Er hat den bundesweit einzigen Lehrstuhl für Internetrecht inne und ist im Nebenamt als Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof tätig. In seinem Impulsvortrag stellte er die weiterhin unklare Rechtslage dar und betonte die Verantwortung und unklare Haftungssituation des Datenschutzbeauftragten. Außerdem würdigte er die Vorreiterrolle Deutschlands, denn bereits seit 1978 sieht es das Amt des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen vor.

Tereza Šamanová vom Tschechischen Industrieverband hob im Anschluss hervor, dass es in Tschechien bisher keine Datenschutzbeauftragten gebe und sich sowohl der Gesetzgeber als auch Unternehmen oft am deutschen Modell orientierten.

Als Vertreter von Anbieterseite beschrieb Eike Schöning vom Passauer Start-Up aplace die von seinem Unternehmen entwickelte Smartphone-App, die IT-Personalisierung auch ohne zentralen Zugriff auf personenbezogene Daten möglich macht. Deren Funktionsfähigkeit ist zwar von der Kenntnis des Standorts des Nutzers abhängig, überschreibt diese Informationen aber regelmäßig und erstellt somit keine Bewegungsprofile.

Einen praktischen Einblick in die Arbeit mit Datenschutz aus fachlicher Perspektive gab Rainer Aigner, Geschäftsführer der aigner business solutions GmbH und langjähriger Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor. Sein Vortrag stellte die Hintergründe der neuen Verordnung dar und gab relevante Einblicke in die tägliche Arbeit des Datenschutzbeauftragten.

Richard Weber von der Cliqz GmbH erklärte das Funktionsprinzip eines Browsers mit integrierter Suchmaschine, der Inhalte ohne Zugang zu personenbezogenen Daten personalisieren kann.

In einem Punkt waren sich alle Referenten einig: Trotz der unklaren Rechtslage stellt die DSGVO auch für kleine und mittlere Unternehmen die Chance zu einem - in Richard Webers Worten - "Paradigmenwechsel in der Verarbeitung personenbezogener Daten".

Kontakt

Referat für Medienarbeit

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Nicola Jacobi und Barbara Weinert
Tel.: +49 851 509-1434, -1450
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