Welche Fördermöglichkeiten bietet die DFG Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Anschluss an ihre Promotion?
In verschiedenen Onlinevorträgen gibt die DFG Überblicke über ihre Förderinstrumente von der Promotion zur Professur: Mitarbeit in Projekten, Sachbeihilfe mit Eigener Stelle, Walter Benjamin-, Emmy Noether- und Heisenberg-Programm. Das Ganze wird ergänzt durch Tipps zur Vorbereitung eines Antrags. Interessierte Promovierende und Postdocs aller Fachgebiete sind zur Teilnahme herzlich eingeladen. Weitere Informationen
Die DFG fördert themenoffen die erkenntnisgeleitete Grundlagenforschung aller Fachrichtungen in den unterschiedlichsten Projektformen und -größen.
Für eine erste Orientierung bei der Erstellung eines Antrags auf Einzelföderung empfehlen wir Ihnen die Hinweise der DFG zur Antragstellung und spezifisch für einen Antrag auf Sachbeihilfe, unsere Übersicht zu Aufbau und Angaben eines DFG Antrags (englische Version) (Stand 02.07.2021 - aktueller Hinweis: Die Dateien werden gegenwärtig überarbeitet.).
Die DFG stellt auf ihrer Webseite umfassende Informationen und Leitfaden zur elektronischen Antragstellung im elan-Portal bereit.
Das Portal der DFG für die Online-Einreichung Ihres Antrags namens "elan" erreichen Sie unter https://elan.dfg.de/my.policy.
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung erforderlich ist, da die DFG Ihre Antragsberechtigung (= Zugehörigkeit zu einer Mitgliedseinrichtung der DFG, d.h. zur Universität Passau) überprüft. Dieser Vorgang kann u.U. 2 bis 3 Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Im elan-Portal können Sie zudem den Bearbeitungsstatus Ihres eingereichten Antrags einsehen.
Es gibt 5 verschiedene Stadien, vgl. S. 4 der elan-Broschüre:
Stand: 21.01.2021
Die DFG hat im April 2021 im Leitfaden präzisiert, wie eigene Vorarbeiten und Co-Publikationen darzustellen sind, damit die Angaben dem Umgang der guten wissenschaftlichen Praxis und der Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) entsprechen.
Die DFG hat die Leitfäden für Projektanträge seit 2020 mehrfach neu strukturiert und teils grundlegend aktualisiert.
Dies betrifft die Beschreibung des Vorhabens bei Projektanträgen im Rahmen einer Sachbeihilfe, einer Forschungsgruppe, der Schwerpunktprogramme und des Emmy Noether-Programms.
Anträge in der Sachbeihilfe dürfen inzwischen z.B. 25 Seiten (statt zuvor 20 Seiten) lang sein.
Infolge diverser neuer Rubriken bedeutet dies indes nicht mehr Seitenplatz: Der Forschungsstand und das Arbeitsprogramm müssen künftig deutlich gestraffter dargestellt werden.
Die aktuellen Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Seiten der DFG.
Für Kapitel 2.4 "Umgang mit Forschungsdaten" hat die DFG Empfehlungen und eine Checkliste, an denen Sie sich, zusätzlich zu den Fachstandards gut orientieren können. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der AG Forschungsdatenmanagement der Universität Passau.
Kapitel 5.1 fragt "Erläuterungen zu den vorgesehenen Untersuchungen bei Versuchen an Menschen oder an vom Menschen entnommenem Material oder Tieren sowie zu Versuchen mit möglichen sicherheitsrelevanten Aspekten (Dual-Use Research of Concern)" ab.
Hier ist eine Angabe zu machen, ggf. mit "nicht zutreffend".
Seit März 2018 ist auf Basis der Empfehlung von DFG und Leopoldina zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung auch zu möglichen erheblichen Risiken Stellung zu nehmen.
Falls erforderlich ist die an der Universität Passau eingerichtete Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung zu beteiligen. Klären Sie die Frage, ob eine Stellungnahme der Ethik-Kommission ggf. bitte mit dem für Sie zuständigen Fachreferat in der DFG-Geschäftsstelle ab.
Die DFG hat zusätzliche Erläuterungen zum Rechtsrahmen des internationalen Nagoya-Protokolls veröffentlicht, die für Forschungsvorhaben mit biologischem Material relevant sind, vgl. Pressemeldung vom 13.12.2021
Arbeiten Sie in Kapitel 5 des Finanzplans möglichst mit tabellarischen Darstellungen und den aktuellen Sätzen der DFG und Universität Passau.
Werte, Beispiele und Merkblätter können Sie im Referat III/2 gern anfragen.
Kalkulieren Sie moderat und anschaulich; jeder Betrag muss sich herleiten können!
Die DFG macht eigene Vorgaben zur Gestalt der Publikationsverzeichnisse und Anzahl der Publikationen im Antrag (Kapitel 1.2) und in Ihrem akademischen Lebenslauf in der Anlage. Die Regeln sind eine häufige Stolperfalle und werden von der DFG bei Nichtbeachtung als Formfehler behandelt, mit der Rückgabe des Antrags zur Korrektur!
Bitte beachten Sie auch, dass bei Publikationen mit Status "angenommen"/"im Erscheinen" das Manuskript als PDF und eine formlose Bestätigung der Herausgeber_innen/des Verlags verpflichtende Anlage Ihres Antrags sind - gilt andernfalls gleichermaßen als Formfehler.
Gemäß den DFG-Hinweisen zur Gestaltung der Publikationsverzeichnisse gilt:
Quellen: DFG-Merkblatt 1.91 "HInweise zu den Publikationsverzeichnissen" (Stand: Februar 2020) und
FAQ der DFG zu den Publikationsverzeichnissen
Die DFG betont die Bedeutung von Geschlecht und Vielfältigkeit für Forschungsvorhaben.
Der Senat der DFG hat in einer Stellungnahme im Mai 2020 die Bedeutung der Berücksichtigung von Geschlecht und Vielfältigkeit für Forschungsvorhaben unterstrichen. Während international die Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit bereits von vielen Förderorganisationen abgefragt wird, nimmt die DFG im deutschen Wissenschaftssystem eine Vorreiterrolle ein. Durch die Berücksichtigung von Geschlecht und Vielfältigkeit bei der Vorbereitung und Durchführung eines Forschungsvorhabens lassen sich „blinde Flecken“ vermeiden und damit die wissenschaftliche Qualität der Ergebnisse erhöhen.
„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Reflexion der Dimensionen Geschlecht und Vielfältigkeit für ihre Forschungsarbeit anzuhalten, denn in vielen Fällen sind diese relevant“, sagt DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker. „Wir wissen aber auch, dass die Bedeutung von Geschlecht und Vielfältigkeit je nach Forschungskontext, Thema und Methoden variiert, weshalb die Angaben dazu bei der Antragstellung bei der DFG nicht zwingend sind.“
Zur Stellungnahme „Geschlecht und Vielfältigkeit – Bedeutung für Forschungsvorhaben“ sowie zu Informationen und Beispielen für alle Wissenschaftsbereiche unter www.dfg.de/vielfaeltigkeitsdimensionen
Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:
Dr. Christina Elger
Chancengleichheit, Wissenschaftliche Integrität und Verfahrensgestaltung,
Tel. +49 228 885-2612
E-Mail
Quelle: DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 31, 25. Mai 2020
Die DFG hat umfassende Hinweise zum Prozess der Begutachtung auf ihrer Webseite hinterlegt.
Bitte beachten Sie hier u.a. auch die Hinweise der DFG an die Gutachter_innen, aus denen sich die Kriterien und der Aufbau der Gutachten ablesen lassen.
Im elan-Portal können Sie zudem den Bearbeitungsstatus Ihres eingereichten Antrags einsehen.
Es gibt 5 verschiedene Stadien, vgl. S. 4 der elan-Broschüre:
Hinweis:
Die Sitzungstermine des Fachkollegiums werden nicht öffentlich bekanntgegeben, können aber im zuständigen Fachreferat in der DFG-Geschäftsstelle telefonisch oft erfragt werden.
Termin | Gremium |
---|---|
21./22.03. | Senat und Hauptausschuss 25.03. Bekanntgabe neuer und verlängerter Forschungsgruppen (FOR) 25.03. Bekanntgabe neuer und Verlängerter Schwerpunktprogramme (SPP) |
07./08.05. | Senats- und Bewilligungsausschuss Graduiertenkollegs (GRK) 10.05. Bekanntgabe neuer und verlängerter GRK |
28./29.05. | Senats- und Bewilligungsausschuss Sonderforschungsbereiche (SFB) 31.05. Bekanntgabe neuer und verlängerter SFB |
01./02.07. | Senat und Hauptausschuss 02./03.07. Bekanntgabe neuer und verlängerter FOR |
25./26.09 | Senat und Hauptausschuss 27.09. Bekanntgabe neuer und verlängerter FOR |
14./15.11. | Senats- und Bewilligungsausschuss Graduiertenkollegs (GRK) 18.11. Bekanntgabe neuer und verlängerter GRK |
21./22.11. | Senats- und Bewilligungsausschuss Sonderforschungsbereiche (SFB) 25.11. Bekanntgabe neuer und verlängerter SFB |
10./11.12. | Senat und Hauptausschuss 12.12. Bekanntgabe neuer und verlängerter FOR |
Sitzungstermine des Fachkollegiums können beim zuständigen Fachreferat in der DFG-Gechäfststelle erfragt werden. |
Quelle: https://www.dfg.de/download/pdf/presse/termine_gremiensitzungen_pressearbeit.pdf |
Stand: 05.02.2024
Bei Fragen, für welche Förderlinie der DFG Ihre Projektidee in Betracht kommt und wie Sie bei der DFG einen Antrag stellen können, unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen im Ref. III/2 und die zuständigen Fachreferate der DFG gern.
Bitte informieren Sie unsere DFG-Vertrauensdozentin Prof. Dr. Carolin Häussler Passau und die zuständige Forschungsreferentin Dr. Kerstin Theis kurz, wenn Sie einen Antrag bei der DFG eingereicht haben.
Eine formlose E-Mail mit Angabe des Titels, gewählter Förderlinie und Fachbereich reichen aus.
Bei Konfliktfällen im Rahmen von DFG-Anträgen oder -Projekten können Sie sich jederzeit sowohl an die Vertrauensdozentin der DFG als auch an die gewählten Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wenden.
Weiterführende Informationen zur Tätigkeit der DFG-Vertrauensdozentinnen und -dozenten.