Nutzen Sie für Erstanfragen gerne das Zentralpostfach des Referats. Wir melden uns darauf persönlich bei Ihnen.
Erstinformation und Individualberatung zu internationalen Forschungsprogrammen
Informations- und Schulungsangebote
Begleitung von Antragsverfahren, inklusive Antragsfeedback
Unterstützung bei der Projektadministration
Schnittstellenarbeit mit Abteilungen und Referaten der Universitätsverwaltung sowie der Universitätsleitung
Zum Vertragsschluss ist einzig die Universitätsleitung berechtigt. Gleiches gilt für die Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen, Vertraulichkeits- und Kooperationsvereinbarungen, oder Interessensbekundungen/Letters of Intent. Unterschriften werden durch die Abteilung III – Forschungsservices eingeholt.
Beim Aufsetzen von Verträgen sowie bei Vertragsverhandlungen unterstützt Sie das Referat V/1 – Rechtsangelegenheiten.
Die Berichtslegung obliegt primär der Projektleitung. Sollten Zwischen-/Endberichte jedoch rechtsverbindlich durch die Universitätsleitung unterschrieben werden müssen, unterstützen wir Sie gerne gemäß des Verfahrens Forschungsförderung. Bei Verwendungsnachweisen hilft indes das Referat VII/3 – Forschungsmittel weiter.
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