Die Universität Passau hat in der Programmlinie Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern KA171 (Key Action 1 - Mobilität von Einzelpersonen mit Partnerländern) Fördermittel für die Zusammenarbeit mit außereuropäischen Ländern einwerben können. Diese beinhalten sowohl Fördermittel für Studierendenmobilität (Incoming & Outgoing), als auch für Personalmobilität (Incoming & Outgoing).
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren findet analog zum Verfahren für außereuropäische Universitäten statt, ebenso die Anrechnung von Studienleistungen.
| SMS: Student Mobility for Studies - STT: Staff Mobility Training - STA: Staff Mobility Teaching Assignments |
| PhD Mobilität ist in Form von SMS, STA und/oder STT möglich! |
Die Höhe der finanziellen Unterstützung für Studierende und Mitarbeitende, die an internationalen Mobilitätsprogrammen teilnehmen, variiert je nach Art der Mobilität und der Richtung, in die die Mobilität stattfindet. Diese Förderquoten werden von der Europäischen Kommission festgelegt und sind abhängig vom Partnerland.
Projekt 2025
Studierendenmobilität
Mitarbeitenden-Mobiliät
Reisekostenpauschale
Sowohl Studierende als auch Mitarbeitende (Incoming und Outgoing) erhalten eine Reisekostenpauschale, die sich nach der Entfernung zum Zielland richtet.
Distanz | Wie viel? | Wie viel für grünes Reisen? |
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1188 EUR | 1188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Reisetage
Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für nachhaltige Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) förderfähig.
Realkostenanträge für außergewöhnliche Kosten
Sollten bei einem Auslandsstudium aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung oder weil ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird außergewöhnlich hohe zusätzliche Kosten entstehen, ist auch ein Individualantrag möglich, bei dem die Realkosten berücksichtigt werden.
Teilnehmende (Studierende und Hochschulpersonal) mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder mit einer chronischen Erkrankung können eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen.
Der Antrag muss vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin begründet und spätestens drei Monate vor Beginn der Mobilität beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Nationale Agentur (NA DAAD) unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.
Zusatzförderung
Um mehr Studierenden die Teilnahme zu ermöglichen, bietet Erasmus+ zusätzliche Zuschläge für Studierende mit geringeren Möglichkeiten. Dazu gehören Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten und Studierende mit Kindern. Auch andere Gruppen können unter bestimmten Bedingungen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten: berufstätige Studierende, Erstakademiker und Erstakademikerinnen sowie Incoming Studierende mit ökonomischen Hürden.
Bitte beachten Sie: Wenn mehrere Merkmale zutreffen (z.B. Erkrankung und Erstakademiker bzw. Erstakademikerin), kann die Zusatzförderung nur einmal gewährt werden. Nähere Informationen zu den Zusatzförderungen erhalten Sie im Kriterienkatalog des DAADs und im Akademischen Auslandsamt.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung für Studierende und Mitarbeitende, die an internationalen Mobilitätsprogrammen teilnehmen, variiert je nach Art der Mobilität und der Richtung, in die die Mobilität stattfindet. Diese Förderquoten werden von der Europäischen Kommission festgelegt und sind abhängig vom Partnerland.
Projekt 2024
Studierendenmobilität
Mitarbeitenden-Mobiliät
Reisekostenpauschale
Sowohl Studierende als auch Mitarbeitende (Incoming und Outgoing) erhalten eine Reisekostenpauschale, die sich nach der Entfernung zum Zielland richtet.
Distanz | Wie viel? | Wie viel für grünes Reisen? |
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1188 EUR | 1188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Reisetage
Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für nachhaltige Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) förderfähig.
Realkostenanträge für außergewöhnliche Kosten
Sollten bei einem Auslandsstudium aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung oder weil ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird außergewöhnlich hohe zusätzliche Kosten entstehen, ist auch ein Individualantrag möglich, bei dem die Realkosten berücksichtigt werden.
Teilnehmende (Studierende und Hochschulpersonal) mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder mit einer chronischen Erkrankung können eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen.
Der Antrag muss vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin begründet und spätestens drei Monate vor Beginn der Mobilität beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Nationale Agentur (NA DAAD) unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.
Zusatzförderung
Um mehr Studierenden die Teilnahme zu ermöglichen, bietet Erasmus+ zusätzliche Zuschläge für Studierende mit geringeren Möglichkeiten. Dazu gehören Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten und Studierende mit Kindern. Auch andere Gruppen können unter bestimmten Bedingungen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten: berufstätige Studierende, Erstakademiker und Erstakademikerinnen sowie Incoming Studierende mit ökonomischen Hürden.
Bitte beachten Sie: Wenn mehrere Merkmale zutreffen (z.B. Erkrankung und Erstakademiker bzw. Erstakademikerin), kann die Zusatzförderung nur einmal gewährt werden. Nähere Informationen zu den Zusatzförderungen erhalten Sie im Kriterienkatalog des DAADs und im Akademischen Auslandsamt.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung für Studierende und Mitarbeitende, die an internationalen Mobilitätsprogrammen teilnehmen, variiert je nach Art der Mobilität und der Richtung, in die die Mobilität stattfindet. Diese Förderquoten werden von der Europäischen Kommission festgelegt und sind abhängig vom Partnerland.
Projekt 2023
Studierendenmobilität
Mitarbeitenden-Mobiliät
Reisekostenpauschale
Sowohl Studierende als auch Mitarbeitende (Incoming und Outgoing) erhalten eine Reisekostenpauschale, die sich nach der Entfernung zum Zielland richtet.
| Distanz | Wie viel? | Wie viel für grünes Reisen? |
|---|---|---|
| 10 und 99 KM | 23 EUR | - |
| 100 und 499 KM | 180 EUR | 210 EUR |
| 500 und 1999 KM | 275 EUR | 320 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 360 EUR | 410 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 530 EUR | 610 EUR |
| 4000 und 7999 KM | 820 EUR | - |
| 8000 KM oder mehr | 1500 EUR | - |
Reisetage
Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für nachhaltige Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) förderfähig.
Realkostenanträge für außergewöhnliche Kosten
Sollten bei einem Auslandsstudium aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung oder weil ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird außergewöhnlich hohe zusätzliche Kosten entstehen, ist auch ein Individualantrag möglich, bei dem die Realkosten berücksichtigt werden.
Teilnehmende (Studierende und Hochschulpersonal) mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder mit einer chronischen Erkrankung können eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen.
Der Antrag muss vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin begründet und spätestens drei Monate vor Beginn der Mobilität beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Nationale Agentur (NA DAAD) unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.
Zusatzförderung
Um mehr Studierenden die Teilnahme zu ermöglichen, bietet Erasmus+ zusätzliche Zuschläge für Studierende mit geringeren Möglichkeiten. Dazu gehören Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten und Studierende mit Kindern. Auch andere Gruppen können unter bestimmten Bedingungen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten: berufstätige Studierende, Erstakademiker und Erstakademikerinnen sowie Incoming Studierende mit ökonomischen Hürden.
Bitte beachten Sie: Wenn mehrere Merkmale zutreffen (z.B. Erkrankung und Erstakademiker bzw. Erstakademikerin), kann die Zusatzförderung nur einmal gewährt werden. Nähere Informationen zu den Zusatzförderungen erhalten Sie im Kriterienkatalog des DAADs und im Akademischen Auslandsamt.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung für Studierende und Mitarbeitende, die an internationalen Mobilitätsprogrammen teilnehmen, variiert je nach Art der Mobilität und der Richtung, in die die Mobilität stattfindet. Diese Förderquoten werden von der Europäischen Kommission festgelegt und sind abhängig vom Partnerland.
Projekt 2022
Studierendenmobilität
Mitarbeitenden-Mobiliät
Reisekostenpauschale
Sowohl Studierende als auch Mitarbeitende (Incoming und Outgoing) erhalten eine Reisekostenpauschale, die sich nach der Entfernung zum Zielland richtet.
| Distanz | Wie viel? | Wie viel für grünes Reisen? |
|---|---|---|
| 10 und 99 KM | 23 EUR | - |
| 100 und 499 KM | 180 EUR | 210 EUR |
| 500 und 1999 KM | 275 EUR | 320 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 360 EUR | 410 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 530 EUR | 610 EUR |
| 4000 und 7999 KM | 820 EUR | - |
| 8000 KM oder mehr | 1500 EUR | - |
Reisetage
Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für nachhaltige Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) förderfähig.
Realkostenanträge für außergewöhnliche Kosten
Sollten bei einem Auslandsstudium aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung oder weil ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird außergewöhnlich hohe zusätzliche Kosten entstehen, ist auch ein Individualantrag möglich, bei dem die Realkosten berücksichtigt werden.
Teilnehmende (Studierende und Hochschulpersonal) mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder mit einer chronischen Erkrankung können eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen.
Der Antrag muss vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin begründet und spätestens drei Monate vor Beginn der Mobilität beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Nationale Agentur (NA DAAD) unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.
Zusatzförderung
Um mehr Studierenden die Teilnahme zu ermöglichen, bietet Erasmus+ zusätzliche Zuschläge für Studierende mit geringeren Möglichkeiten. Dazu gehören Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten und Studierende mit Kindern. Auch andere Gruppen können unter bestimmten Bedingungen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten: berufstätige Studierende, Erstakademiker und Erstakademikerinnen sowie Incoming Studierende mit ökonomischen Hürden.
Leontina Kulko
Tel.: +49 (0) 851/509-5113
Leontina.Kulko@uni-passau.de
Stefanie Dallmeier
Tel.: +49 (0) 851/509-1165
Stefanie.Dallmeier@uni-passau.de