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Forschen und Lehren (STA)

Mobilität zu Unterrichts­zwecken / Lehrenden­mobilität

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie von Stefanie Dallmeier im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Bewerbungen sind laufend möglich.

Bitte beachten Sie: Alle notwendigen Unterlagen müssen spätestens 6 Wochen vor Abreise eingereicht werden!

Fördermöglichkeiten

Die Personalmobilität muss in einem Programmland oder Partnerland stattfinden, welches weder das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität) noch das Land des Hauptwohnsitzes der betreffenden Person ist.

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gesendet werden (Outgoing-Mobilität). Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, kann zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE eingeladen werden.

Eine Erasmus+ Förderung ist im Umfang von 2 bis 60 aufeinander folgenden Tagen möglich. Die Förderung der An- und Abreisetage wird im Grant Agreement geregelt. Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden in der ersten Woche (auch bei einem kürzeren Aufenthaltszeitraum) umfassen. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, muss die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden (Formel: 8 h / 5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage)

  1. Beispiel: 3 Tage Aufenthalt - 8 Lehrstunden
  2. Beispiel: 7 Tage Aufenthalt - 8 Lehrstunden
  3. Beispiel: 10 Tage Aufenthalt - 13 (8 Lehrstunden für die ersten 7 Tage, 4,8 Lehrstunden für Tag 8 -10)
  4. Beispiel: 14 Tage Aufenthalt - 16 Lehrstunden (da es sich um zwei volle Wochen handelt).

Die Förderleistung beginnt mit dem ersten Tag, der laut Vereinbarung der erste mit Anwesenheitspflicht an der Gasthochschule ist und von der Gasthochschule bestätigt wird.

  • Professorinnen und Professoren sowie Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozierende ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage
  • Emeritierte Professorinnen und Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (Incoming)

Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet und richten sich nach den Aufenthaltstagen, die an der empfangenden Einrichtung verbracht werden plus – wenn zeitlich nötig – einem zusätzlichen Fördertag für An- und Abreise. Die Höhe der Stückkosten pro Tag hängt vom jeweiligen Zielland ab sowie von der Aufenthaltsdauer, ab dem 15. Tag verringert sich der Satz.

Ländergruppen nach Fördersätzen im Projekt 2024 (endet im Jahr 2026):

  • Gruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien): 180€ bzw. 126€ ab 15. Tag
  • Gruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern: 160€ bzw. 112€ ab 15. Tag
  • Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn: 140€ bzw. 98€ ab 15. Tag

Die Reisekosten berechnen sich nach der einfachen Distanz, die mit dem Distance Calculator der EU KOM ermittelt wird und werden wie folgt ausbezahlt:

Reisedistanz Standardreise Green Travel
10 - 99 km 28 EUR 56 EUR
100 - 499 km 211 EUR 285 EUR
500 - 1.999 km 309 EUR 417 EUR
2.000 - 2.999 km 395 EUR 535 EUR
3.000 - 3.999 km 580 EUR 785 EUR
4.000 - 7.999 km 1.188 EUR 1.188 EUR
8.000 km und mehr: 1.735 EUR 1.735 EUR

Die Gesamtsumme errechnet sich aus den Reisekosten plus den Stückkosten mal der Anzahl der Aufenthaltstage im Ausland. Bei grünem Reisen (z.B. Interrail) können zudem bis zu maximal vier zusätzliche Tage als Reisetage gefördert werden, hierfür ist eine kurze schriftliche Begründung erforderlich. Im Idealfall wird das Geld im Vorfeld ausbezahlt und mit der Dienstreiseabrechnung lediglich noch bestätigt.

Bitte denken Sie daran, Ihre Dienstreise binnen 45 Tagen nach Rückkehr aus dem Ausland abzurechnen, da sonst Ihr Anspruch auf die Förderung verfällt.

Die Auswahl für Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten von Dozierenden und Mitarbeiter/innen erfolgt laufend im Rahmen einer Begutachtung aller eingegangenen Bewerbungen.

Die Entscheidung über eine Förderung wird anhand folgender Kriterien getroffen:

  • Erfüllung der Erasmus+ Förderkriterien für die Maßnahmen STA bzw. STT
  • Motivation
  • Relevanz und Mehrwert der Mobilität für den eigenen Arbeitsbereich
  • ggf. Sprachkenntnisse
  • Mittelzusage des DAAD

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Im Rahmen des Erasmus-Austausches zwischen der Universität Urbino (Italien) und der Universität Passau hielt sich Professor Christoph Barmeyer auf Einladung von Professor Claus Ehrhardt, Dipartimento di Scienze della Comunicazione, Studi Umanistici e Internazionali (DISCUI), vom 23. bis 29. März 2025 an der Universität Urbino Carlo-Bo, Italien, auf. Die Universität  wurde 1506 gegründet und ist eine der ältesten Universitäten Europas. Sie beherbergt 10 Fakultäten und ist bekannt für Lehre und Forschung in Sportwissenschaften, Geisteswissenschaften, Biologie und Informatik und verfügt über ein großes Sprachenzentrum. Die Universität zählt derzeit 15.000 Studierende.

Professor Barmeyer hielt mehrere Vorträge in deutscher und französischer Sprache zu interkulturellen Themen vor Studierenden des Masterstudiengangs „Lingue Moderne e Interculturalità“.

Während seines Aufenthaltes hatte er nicht nur Gelegenheit, sich mit den Studierenden auszutauschen und für die Universität Passau und den gegenseitigen Erasmus-Austausch zu werben, sondern auch mit italienischen und ausländischen Kollegen ins Gespräch zu kommen. Mit Claus Ehrhardt ist eine weitere Zusammenarbeit im Bereich des interkulturellen Masterstudiengangs „Eurocampus“ geplant, der einmal im Jahr für Studierende verschiedener europäischer Universitäten an einer Partneruniversität angeboten wird und eine außergewöhnliche Möglichkeit bietet, interkulturelle Inhalte und Erfahrungen zu verbinden.

Die Fotos zeigen Prof. Ehrhardt und Prof. Barmeyer, Prof. Barmeyer und das Akademische Auslandsamt, Lucia Bartolucci, Giulia Rilli, Cristina Galluccio, die Universität, die Altstadt und den Palazzo Ducale, einen Renaissance-Herzogspalast, der zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört.

Kontakt

Stefanie Dallmeier

Tel.: +49 (0) 851/509-1165
Stefanie.Dallmeier@uni-passau.de

Sprechzeiten: 10:00 - 12:00 Uhr

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