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Erasmus Förderung Großbritannien

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Dem Akademischen Auslandsamt wurde bestätigt, dass bisherige Erasmus Partnerschaften mit Großbritannien trotz EU-Brexit planmäßig bis 31. Dezember 2020 weiterlaufen werden. Folglich können Studierende, die im Wintersemester 2020/21 einen Aufenthalt an einer britischen Universität verbringen, regulär mit Erasmus-Förderung unterstützt werden.

Das Wichtigste in Kürze: In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 ist festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird.

Projekte, die im Jahr 2020 bewilligt werden, können einschließlich ihrer Laufzeiten fortgeführt werden.

Mobilitätsprojekte, die im Jahr 2020 bewilligt werden, haben eine Laufzeit bis Juni 2022 und fallen damit unter die Regeln des derzeitigen Erasmus+ Programms.

Kooperationsprojekte in den Förderlinien der Leitaktionen 2 und 3 sowie Erasmus Mundus und Jean Monnet-Aktivitäten, die im Jahr 2020 bewilligt werden, sind ebenfalls über die gesamte Projektdauer von zwei bis drei Jahren förderfähig.

Eine Unsicherheit für einen Erasmus-Aufenthalt, der 2020 angetreten wird und im Jahr 2021 andauert, besteht aktuell in der ungeklärten Aufenthaltsregelung, die ab 1. Januar 2021 gelten soll.

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