Während des Auslandsstudiums

Einzureichende Unterlagen
Sollten sich nach Antritt Ihres Auslandsstudiums Änderungen bezüglich der belegten Kurse ergeben, müssen diese im Learning Agreement eingetragen werden. Die aktualisierte Version schicken Sie bitte umgehend an das Akademische Auslandsamt.
Nach Ankunft im Zielland, sowie am letzten Tag Ihres Auslandsaufenthaltes muss Ihre Aufenthaltsbestätigung vom International Office an der Partneruniversität unterschrieben werden. Das Dokument ist nach Rückkehr innerhalb von 4 Wochen per E-Mail im Akademischen Auslandsamt einzureichen.
Falls Sie Ihren Auslandsaufenthalt um ein weiteres Semester verlängern oder aus bestimmten Gründen frühzeitig beenden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt zu dem Akademischen Auslandsamt auf (Franziska Hanisch), um weitere Schritte zu besprechen.
Für die Verlängerung Ihres Auslandsstudiums um ein weiteres Semester muss ein formloser Antrag spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Ende Ihres Auslandssemesters gestellt werden. Der Antrag wird anschließend entsprechend geprüft.