An die Vorlesungszeit schließt sich dann der Prüfungszeitraum an. Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat zuletzt am 10. Juli öffentlich bekräftigt, dass sein Ministerium diesem Vorlesungstakt zustimmen wird. Diese Regelung bedarf zusätzlich auf Universitätsebene einer entsprechenden Rechtsgrundlage, über die der Senat befinden muss. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Vorgänge ihre Zeit brauchen.