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Förderung von Projekten zur Integration von Mittel- und Südosteuropa

Die deutsche Bundesregierung übernimmt im Rahmen ihrer Strategie zur Internationalisierung und dem Förder­programm „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für eine engere Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in Europa.

| Lesedauer: 1 Min.

Nach wie vor gibt es im Europäischen Forschungsraum (EFR) zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit in Forschung und Innovation. Besonders viele Länder in Mittelost- und Südosteuropa fallen bei der Beteiligung an europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen hinter den europäischen Innovationsführern zurück. Damit Europa als Ganzes sein Potenzial in Zukunft noch besser ausschöpfen kann, sollen diese Länder stärker an den europäischen Forschungsraum herangeführt und beteiligt werden. Dieses Ziel kann durch die Vernetzung und Kooperation mit erfahrenen und innovationsstarken Partnereinrichtungen unterstützt werden.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, insbesondere die Länder in Mittelost- und Südosteuropa über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte besser in den europäischen Forschungsraum einzubinden.

Die Bundesregierung gewährt hierfür Zuschüsse von bis zu 120 000 Euro für eine maximale Dauer von 24 Monaten.

Gefördert werden:

  • Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftler*innen und Expert*innen von deutscher sowie ausländischer Seite
  • Workshops
    • Unterbringung und Bewirtung der Gäste
    • Transfer während der Veranstaltung
    • Bereitstellung von Workshop-Unter­lagen
  • vorhabenbezogene Sachmittel, sowie Mittel für Geräte und Aufträge
  • Personal zur Koordinierung oder für unterstützende Tätigkeiten bezüglich der internationalen Vernetzung und gemeinsamen Antragstellung
  • Reisemittel für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen

Antragsberechtigt sind:

  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern
  • KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen

Die Vorlage von Projektskizzen ist bis zum 30. November 2022 möglich

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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