Logo der Universität Passau

Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigung

Die Universität Passau bietet Studierenden mit Beeinträchtigung in allen Phasen des Studiums individuelle Beratung an. So können Studierende mit Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankungen zum Beispiel einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, wenn sie durch ihre Erkrankung oder Behinderung Einschränkungen bei Prüfungen haben.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag spätestens während des Anmeldezeitraums zu den Prüfungen beim Prüfungssekretariat stellen.

Ausführliche Informationen zum Nachteilsausgleich hat die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung für Sie zusammengestellt.

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen