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Studentenwerk // 2G in der Hochschulgastronomie

Gemäß der Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16.11.2021 findet in der Mensa und in den Cafeterien des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz ab sofort die 2G-Regel Anwendung.

| Lesedauer: 1 Min.

Bitte denken Sie beim Besuch der Mensa bzw. der Cafeterien deshalb an Ihren Lichtbildausweis und 2G-Nachweis (Nachweis über eine Corona-Impfung bzw. Genesung). Es ist kein Verzehr vor Ort ohne 2 G-Nachweis möglich. Eine Mitnahme der Speisen ist auch ohne 2G-Nachweis möglich. Bitte beachten Sie zudem, dass Sie beim Betreten der Mensen und Cafeterien eine FFP2-Maske tragen müssen. Die FFP2-Maske können Sie am Sitzplatz abnehmen.

Weitere Informationen des Studentenwerks

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