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Prüfungsinformationen zu den Masterstudiengängen der Juristischen Fakultät

Hier finden Sie allgemeine Informationen (z. B. zu Praktika, Abschlussarbeiten und Zeugnissen) und Formulare (z. B. zu Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung usw.).

Hier finden Sie semesterbezogene Informationen, wie z. B. Anmelde- und Prüfungstermine, Hilfsmittel oder Informationen zur Einsichtnahme.

Hinweis zum Ausfüllen der Formulare

Bitte benutzen Sie zur Bearbeitung der Formulare den Adobe Acrobat Reader und nicht das Reader-Plug-In Ihres Browsers. Laden Sie das PDF vor der Bearbeitung auf Ihren PC. Das Ausfüllen der Datei im Browser kann dazu führen, dass ausgefüllte Felder nicht richtig angezeigt werden.

Prüfungstermine

Die Anmeldungen für die mündlichen Prüfungen im Masterstudiengang Deutsches Recht für ausländische Studierende sind im Zeitraum 17.11.2025 bis 15.12.2025 möglich. Rücktrittsfrist = 12.01.2026.

Die Prüfungstermine für mündliche Prüfungen in den Wahlmodulen vereinbaren Sie neben der Anmeldung im System bitte direkt auch mit den jeweiligen Prüfern und Prüferinnen.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist für das Sommersemester 2026 für die 1. Klausur im Grundkursmodul Privatrecht und Staatsrecht bereits vorgezogen vom 26.01.2026 bis 16.02.2026 ist. Die Rücktrittsfrist ist vom 17.02. 2026 bis 31.03.2026. Die Prüfung 1. Klausur Staatsrecht findet am 25.04.2026 statt.

Allgemeine Information des Studiendekanes zu den Prüfungen

Hilfsmittel bei schriftlichen Prüfungen

Hilfsmittel bei der Wissenschaftlichen Arbeit und bei mündlichen Prüfungen in den Wahlmodulen werden von den jeweiliegen Prüfern und Prüferinnen festgelegt.

Anträge und Formulare

Ausstellung eines Zeugnisses 

Haben Sie Leistungen an einer Hochschule im Ausland erbracht und im Studium an der Universität Passau anerkennen lassen? Dann ist zwingend zum Zeugnisantrag das Formblatt zur Erfassung von Auslandsaufenthalten einzureichen, sofern Sie dieses nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht haben.

Ausstellung eines Zeugnisses 

Haben Sie Leistungen an einer Hochschule im Ausland erbracht und im Studium an der Universität Passau anerkennen lassen? Dann ist zwingend zum Zeugnisantrag das Formblatt zur Erfassung von Auslandsaufenthalten einzureichen, sofern Sie dieses nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht haben.

Haben Sie noch Fragen?

Zuständig für

Deutsches Recht für ausländische Studierende (LL M. DRA)

Raum VW 211
Innstraße 41
94032 Passau

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr

 

Persönliche Termine: nach Vereinbarung

Zuständig für

Rechtsinformatik (LL M. RI)

Raum VW 214
Innstraße 41
94032 Passau

Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr

 

Persönliche Termine: nach Vereinbarung

Öffnungszeiten unseres Service-Points

Montag - Donnerstag
10:00 - 12:00 Uhr

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