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Allgemeine Informationen

Hier finden Sie allgemeine Informationen u. a. zu Praktika, Abschlussarbeiten und Zeugnissen sowie die Formulare zur Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung oder Notenverbesserung.

Wenn Sie Informationen zu Anmelde- und Prüfungsterminen, Hilfsmitteln oder zur Einsichtnahme von Klausuren suchen, wechseln Sie bitte zur Seite Semesterbezogene Informationen.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Ihrem Studiengang.

Wir haben Informationen rund um die Bachelor-, Master- und Diplomarbeit für Sie zusammengestellt. Dort finden Sie auch den Antrag auf Zulassung zur Arbeit.

Zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen füllen Sie das entsprechende Formular Ihrer Fakultät aus und reichen dieses beim Prüfungssekretariat ein. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise zur eventuellen Höherstufung.

Hier finden Sie weitere Informationen zu  Anerkennungen und Anrechnungen.

GeKu und SoBi:

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:

  • Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen, die während der Immatrikulation uniintern erbracht wurden (Zuständigkeit Prüfungssekretariat) oder
  • Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen, die vor der Immatrikulation erworben wurden (Zuständigkeit Studiengangskoordination der WIWI-Fakultät).
  • Für Inlands-Leistungen, die während Ihrer Immatrikulation in Passau an anderen Universitäten abgelegt werden (z.B. an der Virtuellen Hochschule Bayern - vhb), ist ein vorab ausgestelltes Einzel-Learning-Agreement notwendig (Zuständigkeit Lehrstühle/Lehreinheiten WIWI bzw. Dekanat WIWI zur anschließenden Notenbestätigung).

Fakultät für Informatik und Mathematik:

Juristische Fakultät:

Wenn Sie sich Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen möchten, müssen Siet zwingend zum Anerkennungsantrag das Formblatt zur Erfassung von Auslandsaufenthalten einreichen.

Den Antrag auf Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit reichen Sie wie im Merkblatt zum Antrag beschrieben beim Prüfungssekretariat ein.

Bitte beachten Sie, dass eine normale Abreitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Ärztin bzw. dem Arzt nicht ausreicht.
Ausführlichere Informationen finden Sie im oben genannten Merkblatt.

Wir haben Informationen rund um den Nachteilsausgleich für Sie zusammengestellt.
Dort finden Sie auch die Formulare für die Anträge.

Sofern eine Notenverbesserung möglich ist, reichen Sie bitte den Antrag auf freiwillige Wiederholung zur Notenverbesserung fristgerecht beim Prüfungssekretariat ein. Bitte beachten Sie dabei unbedingt das Merkblatt zur Notenverbesserung.

In Passau absolvierte und bestandene Leistungen können nur durch eine Notenverbesserung in Passau verbessert werden, eine Notenverbesserung im Ausland oder an einer anderen Hochschule ist nicht möglich.

Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät (SoBi) und
Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät (Geku)

Vor dem Praktikum können personalisierte Bescheinigungen durch Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) oder durch die Studiengangskoordinatoren erstellt werden.
Nach dem Praktikum erfolgt die Anerkennung der Praktika durch den jeweiligen Praktikumsbeauftragten. Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag auf Anerkennung eines Praktikums folgendes Formular und orientieren Sie sich an den gemeinsamen Praktiumsrichtlinien für die B.A.- und M.A.-Studiengänge der Philosophischen Fakultät.

Fakultät für Informatik und Mathematik

In einigen Studiengängen kann ein Praktikum eingebracht werden. Vor Beginn des Praktikums wenden Sie sich an eine(n) Prüfer(in) der Fakultät für Informatik und Mathematik für die Betreuung des Praktikums. Nach dem Praktikum erfolgt die Anerkennung durch den jeweiligen Praktikumsbetreuer, dafür verwenden Sie bitte folgendes  Formular.

Hier finden Sie eine Checkliste, die die wichtigsten Maßnahmen für den Prüfungsablauf zusammenfasst und Punkte aufzählt, die von alle Studierenden unbedingt zu beachten sind.

Dies gilt ebenso für die ausführlichen Informationen zum Prüfungsablauf für Studierende, zu vor, während und nach der Prüfung.

Sie müssen alle Basis- und Prüfungsmodule (auch Studienleistungen und Hausarbeiten) über ihr Leistungspunkteportal anmelden.

Tipps

  • Beachten Sie die Fristen und Termine
  • Melden Sie sich rechtzeitig an, nachträgliche Anmeldungen werden nur noch in schwerwiegenden und nachgewiesenen Ausnahmefällen genehmigt.
  • Kontrollieren Sie Ihre An- und Abmeldungen in dem von Ihnen zuständigen Leistungspunkteportal (Richtige Prüfungsnummer? Richtige Prüferin/ richtiger Prüfer?)
  • Informieren Sie sich außerdem über zusätzliche Anmeldebedingungen am Lehrstuhl
  • Im Urlaubssemester können Sie nur nicht bestandene Prüfungsleistungen wiederholen. Erstablegungen sind nicht möglich.
    Sonderfälle: Als Erstablegung gelten auch Prüfungsanmeldungen, für die im vorherigen Versuch eine Rücktritt wegen Krankheit (ATT) oder ein coronabedingter Freiversuch (KNA) verbucht wurde.

Alle Infos rund um Sprachprüfungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats im Sprachenzentrum.

Zeugnis

Für die Ausstellung der Abschlussunterlagen benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag, das Zeugnis wird nicht automatisch ausgestellt. Den Antrag finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs.
Wenn Sie Leistungen an einer Hochschule im Ausland erbracht und an der Universität Passau anerkennen haben lassen ist zwingend zum Antrag das Formblatt zur Erfassung von Auslandsaufenthalten einzureichen, sofern Sie dieses nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht haben.

Tipp:

  • Stellen Sie Ihren Zeugnisantrag so früh wie möglich. Es kann zwei bis vier Wochen dauern, bis Ihre Abschlussunterlagen ausgestellt und unterschrieben sind.
  • Achten Sie auf eine aktuelle Adresse. Diese können Sie, solange Sie noch eingeschrieben sind, in Ihrem Leistungspunkteportal ändern.

Abschlussfeier

Die Abschlussfeier wird von Ihrem Dekanat organisiert.

Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät und Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät

Zu den Abschlussfeiern der Fakultäten erhalten Sie eine Einladung und weitere Informationen vom Dekanat direkt per E-Mail an die in Ihrem Zeugnisantrag angegebene E-Mai-Anschrift. Bitte achten Sie darauf, dass die dort angegebenen Kontaktdaten für die Zeit nach Ihrem Studium angegeben sind. Den Zeugnisantrag finden Sie bei den studiengangsbezogenen Informationen. Falls Sie den Zeugnisantrag per Post schicken, reichen Sie den Antrag bitte zweifach im Prüfungssekretariat ein. Sie können sich bei Interesse nach der Einladung durch das Dekanat verbindlich über ein Online-Formular zur Feier Ihres Studiengangs anmelden. Die Feiern finden gewöhnlich im Juli/August und Februar/März statt. Bachelor- und Masterabsolventinnen und -absolventen, Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitandinnen und Habilitanden erhalten eine beglaubigte Abschrift der Urkunde bei der Vergabefeier.

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Zur Abschlussfeier der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erhalten Sie eine Einladung und weitere Informationen vom Dekanat direkt per Post. Die Feier findet immer im März und im Oktober statt, Sie erhalten eine beglaubigte Abschrift Ihrer Urkunde.

Fakultät für Informatik und Mathematik

Die Abschlussfeier der Fakultät für Informatik und Mathematik findet einmal jährlich im Januar statt. Um sich anzumelden füllen Sie bitte die Zusatzseite des Antrags auf Ausstellung der Zeugnisdokumente aus, wir werden Ihre Anmeldung dann zusammen mit einer beglaubtigen Abschrift Ihrer Urkunde an das Dekanat weiterleiten.

Juristische Fakultät

Die Abschlussfeier der Juristischen Fakultät findet zweimal jährlich statt. Die Einladung dazu erhalten Sie vom Landgericht Passau, die Anmeldung erfolgt über das Dekanat. Wenn Sie an der Abschlussfeier teilnehmen, wird Ihnen eine Zweitschrift Ihrer Master- Urkunde verliehen. Hierzu erhalten Sie vom Dekanat der Juristischen Fakultät zu gegebenem Zeitpunkt eine offizielle Einladung.

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