Nachteilsausgleich
Studierende, die wegen einer Behinderung oder länger andauernden schweren bzw. chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise zu den vorgesehenen Bedingungen zu erbringen oder innerhalb der in den Studien- und Prüfungsordnungen genannten Fristen abzulegen.
Ausführliche Informationen zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches erhalten Sie auch bei der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
- Sie füllen das Antragsformular aus,
- senden es per Post an das Prüfungssekretariat, z.Hd. Frau Walther, Innstraße 41, 94032 Passau oder per E-Mail
- fügen dem Antrag die erforderlichen Nachweise bei (aktuelles fachärztliches oder ärztliches Attest, sofern vorhanden Behindertenausweis oder weitere Gutachten). Ohne hinreichende Darlegung und Nachweise kann ein Nachteilsausgleich nicht gewährt werden. (Merkblatt zum Attest)
- Sie stellen den Antrag möglichst früh im Studium, spätestens jedoch noch während des Anmeldezeitraums zu den Prüfungen.
- Legen Sie dem Antrag auch gleich das ausgefüllte Formular "Meldung Nachteilsausgleich Prüfungssekretariat" für die aktuellen Prüfungen bei. Liegt Ihnen eine Genehmigung von Nachteilsausgleichsmaßnahmen für Ihr gesamtes Studium vor, müssen Sie dennoch mit diesem Formular jedes Semester Ihre Prüfungen rechtzeitig anmelden!
- In der Regel entscheidet der Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungskommission innerhalb von zwei bis drei Wochen über Ihren Antrag (Anpassung der Prüfungsbedingungen oder Verlängerung von Fristen).
- Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis.
- Wenn Ihr Antrag auf Anpassung der Prüfungsbedingungen genehmigt wird, informieren Sie umgehend, möglichst während der Anmeldefrist Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer und bei zentral organisierten Prüfungen das Prüfungssekretariat, für welche Prüfungen Sie Ihren Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen möchten.
- Bitte nehmen Sie Ihren Bescheid zu den Prüfungen mit.
Sie entscheiden, für welche Prüfungen Sie gewährte Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen. Daher sind die Prüferinnen und Prüfer und das Prüfungssekretariat (bei zentral organisierten Klausuren) darauf angewiesen, dass Sie jedes Semester angeben, bei welchen Prüfungen die Prüfungsbedingungen anzupassen sind.
- Verwenden Sie für zentral durch das Prüfunssekretariat organisierte Prüfungen bitte das Formular "Meldung Nachteilsausgleich Prüfungssekretariat".
- Senden Sie das Formular während des Anmeldezeitraums für die Prüfungen per E-Mail (nachteilsausgleich_studierende@uni-passau.de) oder per Post ins Prüfungssekretariat an die zuständige Sachbearbeitung. Bei verspätet eingegangenen Anträgen kann eine Berücksichtigung im Prüfungsplan nicht gewährleistet werden. Sie werden vom Prüfungssekretariat schriftlich informiert, wann und wo Sie Ihre Prüfung schreiben.
- Für dezentrale Prüfungen wenden Sie sich bitte rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor der Prüfung, an den zuständigen Lehrstuhl. Verwenden Sie Bitte das folgende Formular: Meldung Nachteilsausgleich Lehrstuhl. Bitte legen Sie dort auch Ihren genehmigten Bescheid vor.
Das geschilderte Antragsverfahren bezieht sich auf die Prüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Passau. Für Staatsexamina gelten die Regelungen der jeweiligen Prüfungsämter.
Lehramt
Rechtswissenschaft
Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung betreffend das Staatsexamen erteilt das LJPA:
Frau Katrin Knaus
Tel. 089 / 5597-2604
Montag bis Freitag:
8.30 - 11.30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag:
13.15 - 15.00 Uhr
E-Mail: katrin.knaus@stmj.bayern.de
Weitere Informationen
Häufig ist ein Beratungsgespräch erforderlich, um die konkreten Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.
Nehmen Sie gerne die Beratungsmöglichkeiten im Prüfungssekretariat durch die zuständige Sachbearbeitung wahr. Melden Sie sich bitte per Mail, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren. Sprechstunden sind generell mittwochs und freitags möglich.
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Ulrike Bunge, berät Sie außerdem gerne.
Psychologische Beratung
Die Psychologischen Beratungsstellen beraten alle Studierenden der Universität Passau bei persönlichen, familiären oder leistungsbezogenen Problemen.
- Psychologinnen der Universität Passau
- Martina Nigl und Johanna Zechmeister (Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz)
Sozialberatung
Die Sozialberatung des Studentenwerks berät Sie u. a. bei finanziellen Schwierigkeiten, Fragen zum Mietrecht und Studium mit Kind.
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Beratungstermine nach Vereinbarung möglich.
Mo und Fr: 09:00 bis 15:00