Nachteilsausgleich
Studierende, die wegen einer Behinderung oder länger andauernden schweren bzw. chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise zu den vorgesehenen Bedingungen zu erbringen oder innerhalb der in den Studien- und Prüfungsordnungen genannten Fristen abzulegen.
Ausführliche Informationen zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches erhalten Sie auch bei:
- Sie füllen den Antrag auf Nachteilsausgleich aus
- Sie senden diesen per Post oder per E-Mailan das Prüfungssekretariat, z.Hd.Frau Walther, Innstraße 41, 94032 Passau
- Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Nachweise bei. Das können sein:
- aktuelles fachärztliches oder ärztliches Attest (Merkblatt zum Attest)
- sofern vorhanden Behindertenausweis oder weitere Gutachten
Hinweis: Ohne hinreichende Darlegung und Nachweise kann ein Nachteilsausgleich nicht gewährt werden. Sie stellen den Antrag auf Nachteilsausgleich möglichst früh im Semester, spätestens bis zu Beginn des Anmeldezeitraums zu den Prüfungen. In der Regel entscheiden der Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungskommission innerhalb von 4 Wochen über Ihren Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.
Liegt Ihnen eine Genehmigung von Nachteilsausgleichsmaßnahmen für Ihr gesamtes Studium vor, müssen Sie dennoch jedes Semester den Nachteilsausgleich für Ihre geplanten Prüfungen anmelden. (siehe „Wie melde ich meinen Nachteilsausgleich für eine bestimmte Prüfung an?“)
Sie entscheiden, für welche Prüfungen Sie gewährte Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen. Daher sind die Prüferinnen und Prüfer und das Prüfungssekretariat (bei zentral organisierten Klausuren) darauf angewiesen, dass Sie jedes Semester anmelden, bei welchen Prüfungen Sie den gewährten Nachteilsausgleich geltend machen.
- Verwenden Sie für zentral durch das Prüfungssekretariat organisierte Prüfungen bitte das Formular„Anmeldung Nachteilsausgleichsmaßnahmen (Prüfungssekretariat 1 + 2)“.
- Das o.g. Formular für zentrale Prüfungen senden Sie während des Anmeldezeitraums für die Prüfungenper E-Mailoder per Post ins Prüfungssekretariat. Bei verspätet eingegangenen Anträgen kann eine Berücksichtigung im Prüfungsplan nicht gewährleistet werden. Sie werden vor der Prüfung schriftlich informiert, wann und wo Sie Ihre Prüfung schreiben.
- Für dezentrale Prüfungen wenden Sie sich bitte rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor der Prüfung, an den zuständigen Lehrstuhl. Verwenden Sie bitte das Formular „Anmeldung Nachteilsausgleichsmaßnahmen (dezentrale Prüfungen)“. Bitte legen Sie dort auch Ihren genehmigten Bescheid vor.
- Bitte bringen Sie Ihren Bescheid zu den jeweiligen Prüfungen mit.
Das geschilderte Antragsverfahren bezieht sich auf die Prüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Passau. Für Staatsexamina gelten die Regelungen der jeweiligen Prüfungsämter.
Lehramt
Rechtswissenschaft
Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung betreffend das Staatsexamen erteilt das LJPA:
Frau Katrin Knaus
Tel. 089 / 5597-2604
Montag bis Freitag:
8.30 - 11.30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag:
13.15 - 15.00 Uhr
E-Mail: katrin.knaus@stmj.bayern.de
Häufig ist ein Beratungsgespräch erforderlich, um die konkreten Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.
Nehmen Sie gerne die Beratungsmöglichkeiten im Prüfungssekretariat durch die zuständige Sachbearbeitung wahr. Melden Sie sich bitte per Mail, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren. Sprechstunden sind generell mittwochs und freitags möglich.
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Ulrike Bunge, berät Sie außerdem gerne.
Psychologische Beratung
Die Psychologischen Beratungsstellen beraten alle Studierenden der Universität Passau bei persönlichen, familiären oder leistungsbezogenen Problemen.
- Psychologinnen der Universität Passau
- Martina Nigl und Johanna Zechmeister (Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz)
Sozialberatung
Die Sozialberatung des Studentenwerks berät Sie u. a. bei finanziellen Schwierigkeiten, Fragen zum Mietrecht und Studium mit Kind.
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Beratungstermine nach Vereinbarung möglich.
Mo und Fr: 09:00 bis 15:00