Die Mittel werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt und dienen der Vorbereitung eines Erasmus+ Auslandsaufenthalts zu Studien- oder Praktikumszwecken in Programmländern z. B. zur Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.). Darüber hinaus kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise mit einer Pauschale gefördert werden.