Wichtige Informationen für schwangere und stillende Studierende
Ziel des Mutterschutzgesetzes ist, schwangeren und stillenden Studentinnen die Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen, ohne dass die Gesundheit der Schwangeren, des ungeborenen Lebens, der stillenden Mutter oder ihres Kindes beeinträchtigt wird.
Etwaige Nachteile aufgrund der Schwangerschaft, der Entbindung oder der Stillzeit sind möglichst zu vermeiden oder auszugleichen. Für die Meldung Ihrer Schwangerschaft bzw. Stillzeit nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Familienservice.
Neu: Die (Online-)Meldungen zur Schwangerschaft bzw. Stillzeit gehen direkt ans Studierendensekretariat und werden dort bearbeitet. Von dort aus werden weitere Stellen mit eingebunden. Ansprechperson im Studierendensekretariat ist Herr Stefan Grüner.
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