Projektförderung für studentische Gruppen und Initiativen
Über das Gremium zur Förderung studentischer Projekte können ab sofort wieder (wie bisher) eine ganze Bandbreite von Projekten gefördert werden.
Bitte beachten Sie die Förder- und Ausschreibunsgkriterien, sowie die Fristen für die Antragstellung (ca. 2 mal pro Semester).
Die erste Einreichfrist für das Sommersemester ist der 5. Juni 2023.
Eine Antragstellung außerhalb der Fristen ist nicht möglich. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden.
Liebe Mitstudierende,
mit Eurer studentischen Gruppe oder Initiative, aber auch gerne als Einzelperson, könnt Ihr Euch für die Organisation und Durchführung eigener Projekte um eine finanzielle Unterstützung durch die Universität mittels eines Antrags bewerben. Eure Projekte werden von einem studentischen Gremium im Auftrag des Studentischen Konvents geprüft.
Mehr Informationen zum studentischen Gremium
Gefördert werden Projekte, die einem oder mehreren der folgenden Kriterien entsprechen. Geförderte Projekte müssen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen und sollen eine Bereicherung des studentischen Lebens darstellen. Bei allen Veranstaltungen ist eine kritische Auseinandersetzung mit der jeweiligen Thematik erwünscht.

Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln
- Ein Beitrag zur kulturellen Vielfalt der Universität, wie beispielsweise Konzerte, Theater, Ausstellungen, Installationen, Literaturveranstaltungen und ähnliche Projekte
- Die Anwendung oder Vertiefung von Fachwissen, wie beispielsweise Vortragsreihen, Workshops, Experimente, Simulationen und ähnliche Veranstaltungen
- Die Förderung von Kooperationen zwischen Hochschulgruppen oder gesellschaftlichen Gruppen
- Die Förderung der Verbindung von Stadtbevölkerung und Universität
- Der Anstoß eines gesellschaftspolitischen Diskurses
- Die Förderung von Nachhaltigkeit/Bildung für Nachhaltige Entwicklung
- Ein Beitrag zu internationalen Begegnungen und internationalem Verständnis oder
- Initiativen zur Förderung von sozialer Integration und Inklusion sowie Toleranz gegenüber gesellschaftlicher Diversität (Gender, ethnische Herkunft, Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung, Weltanschauung)
Wichtig ist, dass Euer Projekt Studierenden aller Fachrichtungen offen steht. Grundsätzlich sind Eure Chancen auf eine Förderung höher, je mehr Studierende potenziell vom Projekt profitieren.
Bitte beachtet, dass es sich um eine Zuschussfinanzierung handelt. Um die Finanzierung zu erhalten, müssen anoch andere Sponsoren oder Geldgeber vorhanden sein!
Nicht gefördert werden
- Reine Party-Veranstaltungen
- Wahlkampf politischer Hochschulgruppen
- Studienspezifische Lehrangebote und Exkursionen
- Erstattung/Bezuschussung von Reisekosten für Studierende (von/nach Passau)
Auswahl an Projektberichten
Drei Schritte zur Antragstellung
- Prüfen Sie, ob Ihre Projektidee den Antragskriterien entspricht.
- Laden Sie das Antragsformular und den Kosten-& Finanzierungsplan herunter, füllen Sie beides aus und beachten Sie dabei die Hinweise.
- Senden Sie die Unterlagen fristgerecht per E-Mail an: stefanie.wehner@uni-passau.de.
Um die Anträge prüfen zu können, müssen alle Unterlagen fristgerecht und vollständig eigereicht werden. Ein Antrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Antragsformular und einem vollständig ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan. Bitte beachten Sie, dass Vortragshonorare eine Höhe von 130€ nicht überschreiten dürfen. An Mitglieder der Universität kann keine Aufwandsentschädigung/Gage ausbezahlt werden.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung!
Die Formulare werden zur Verfügung gestellt, um die Anträge vergleichbar zu machen und den Verwaltungsaufwand für die Gremimsmitglieder in Grenzen zu halten.
Erstattung der Ausgaben
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Projektes.
Zur Auszahlung von Honoraren und Gagen, sowie zur Abrechnung von Reisekosten muss das Formular Abrechnung_Vortragsauslagen_studPro genutzt werden.
Eine Erstattung der Kosten ist nur möglich wenn bei Frau Katja Scholz (katja.scholz@uni-passau.de) folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kosten- und Finanzierungsplan, ergänzt um sämtliche tatsächliche Einnahmen und Ausgaben
- Rechnungen und Quittungen im Original
- Ggf.ausgefülltes Formular Abrechnung_Vortragsauslagen_studPro