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Senat

Vorsitz

Prof. Dr. Tomas Sauer
Vorsitzender des Senats

Prof. Dr. Hans Krah
Stellvertretender Vorsitzender des Senats

Stimmberechtigte Mitglieder

Personengruppe/Funktion Vertretung
Vertretung der Universitäts­professorinnen und -professoren Prof. Dr. Bernhard Stahl
Vertretung der Universitäts­professorinnen und -professoren Prof. Dr. Hans Krah
Vertretung der Universitäts­professorinnen und -professoren Prof. Dr. Meinhard Schröder
Vertretung der Universitäts­professorinnen und -professoren Prof. Dr. Stefan Katzenbeisser
Vertretung der Universitäts­professorinnen und -professoren Prof. Dr. Tomas Sauer
Vertretung der Universitäts­professorinnen und -professoren Prof. Dr. Michael Grimm
Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden Dr. Till Meickmann
Vertretung des wissenschaftsstützenden Personals Stefanie Dallmeier
Studierendenvertretung Lea Dahms
Clemens Diener
Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Axinja Hachfeld

Beratende Mitglieder

Funktion Vertretung
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch
Vizepräsident Prof. Dr. Dr. Harald Kosch
Vizepräsidentin Prof. Dr. Christina Hansen
Vizepräsidentin Prof. Dr. Bettina Noltenius
Vizepräsident Prof. Dr. Jan H. Schumann
Vizepräsident Prof. Dr. Werner Gamerith
Kanzler Dr. Achim Dilling

Ständige Gäste

Funktion Vertretung
Dekan der Juristischen Falkultät Prof. Dr. Kai von Lewinski
Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Stefan Bauernschuster
Dekan der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Jan-Oliver Decker
Dekan der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Maximilian Sailer
Dekan der Fakultät für Informatik und Mathematik Prof. Dr. Gordon Fraser
Ersatzvertreterin der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden Dr. Patrizia Perras
Ersatzvertreter des wissenschaftsstützenden Personals Matthias Fuchs
Referent des Präsidenten PD Dr. Rudolf Speth
Vizekanzler Thomas Werrlein

Aufgaben und Zuständigkeiten des Senats

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Senats sind in Art. 35 Abs. 3 BayHIG geregelt.

Senatssaal

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