Hochschulwahl
Jährlich findet gegen Ende des Sommersemesters die Hochschulwahl statt. Dabei wählen die Studierenden ihre Studierendenvertreter:innen. Die reguläre Amtszeit für alle studentischen Vertreter:innen beträgt ein Jahr.
In den im Sommersemester 2024 stattfindenden Hochschulwahlen wählen die Studierenden Studierendenvertreter:innen
- in den Senat,
- in den Fakultätsrat der Juristischen Fakultät,
- in den Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät,
- in den Fakultätsrat der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät,
- in den Fakultätsrat der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät und
- in den Fakultätsrat der Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau sowie
- in das Studierendenparlament.
Da die kommenden Hochschulwahlen 2024 zum ersten Mal als elektronische Wahlen stattfinden, kann die Stimmabgabe ausschließlich Online im Zeitraum vom 04.07.2024, 12:00 Uhr, bis zum 17.07.2024, 12:00 Uhr, erfolgen.
Stand 16. April 2024
Einreichung der Wahlvorschläge | vom 26.04.2024 bis 10.05.2024, 16:00 Uhr im Wahlamt, Nikolastraße 12, Raum N12 117 |
Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge | spätestens am 20.06.2024 |
Auslegung des Wählerverzeichnisses | am 03.06.,04.06. und 05.06.2024 im Wahlamt, Nikolastraße 12, Raum N12 117 |
Schließung des Wählerverzeichnisses | am 06.06.2024 |
Wahlfrist | vom 04.07.2024, 12:00 Uhr, bis 17.07.2024, 12:00 Uhr |