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Informationen zum Urheberrechtsgesetz

Mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWIssG) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen reformiert und die für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich insbesondere relevanten Vorschriften der §§ 60a bis 60h UrhG eingeführt. Die Universität möchte Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick zu Rechtsfragen des Urheberrechts, insbesondere im hochschulspezifischen Kontext, geben.

Urheberrecht & KI

Bei der Verwendung von KI-generierten Bildern oder Texten ist zu beachten, dass durch die Verwendung keine Urheberrechte Dritter verletzt werden. Grundsätzlich genießt bspw. ein vollständig KI-generierter Text oder ein Logo keinen urheberrechtlichen Schutz mangels persönlicher geistiger Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG), die für ein urheberrechtlich geschütztes Werk erforderlich ist. Jedoch können KI‑Outputs urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter reproduzieren. Es ist daher stets zu prüfen, ob der KI-Output geschützte Elemente fremder Werke enthält, die ansonsten ohne entsprechende Lizenzierung oder Zustimmung des Rechteinhabers genutzt würden und Haftungsrisiken bergen. Ferner sollten die Lizenz- oder Nutzungsbedingungen von genutzten KI-Programmen dahingehend geprüft werden, ob der Nutzer verpflichtet ist, auf die genutzte Software hinzuweisen.

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