Aufenthaltserlaubnis für Studierende

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis brauchen, finden Sie hilfreiche Informationen unter Brauche ich einen Aufenthaltstitel bzw. eine Aufenthaltserlaubnis?
Kurz zusammengefasst und vereinfacht: Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen internationale Studierende aus Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis, die sie persönlich beim Ausländeramt beantragen müssen.
Während der Orientierungswochen sind die Tutor*innen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Wenn Sie aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat stammen
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines EU oder EWR Mitgliedslands haben, brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (siehe Liste der EU und EWR Staaten).
Wenn Sie allerdings langfristig in Deutschland bleiben möchten, dann können Sie, nachdem Sie hier für fünf Jahre gelebt haben, eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts beantragen. Dieses Dokument bestätigt Ihnen das Recht, permanent in Deutschland zu bleiben.
Wenn Sie aus der Schweiz stammen
Als Schweizer*in müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis-CH beantragen, wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen. Die Kosten liegen derzeit bei acht Euro für eine Papier-Version und bei 22,80 bis 28,80 Euro für eine elektronische Variante, wobei der Preis von Ihrem Alter abhängt.
Wenn Sie aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland stammen
Britische Staatsbürger*innen, die bis Ende 2020 nach Deutschland umgezogen sind, müssen sich vor Ende Juni 2021 ein Aufenthaltsdokument-GB besorgen, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten.
Britische Staatsbürger*innen, die ab Anfang 2021 nach Deutschland umgezogen sind, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie in Deutschland studieren möchten (bzw wenn sie länger als 90 Tage aus 180 in Deutschland verbringen möchten).
Wenn Sie aus einem anderen Land stammen, aber kein Visum für die Einreise benötigten
Wenn Sie aus einem Land stammen, das nicht Teil des EWRs ist, und wenn Sie nach Deutschland einreisen konnten, ohne ein Visum zu benötigen, dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie in Deutschland studieren möchten. Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis beantragen, kurz nachdem Sie in Passau angekommen sind.
Wenn Sie zur Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen mussten
Wenn Sie ein Visum benötigten, um nach Deutschland zu reisen, dann müssen Sie prüfen, wie lange Sie aufgrund Ihres Visums in Deutschland bleiben dürfen.
Wenn Ihr Visum Ihre gesamte Studiendauer (und Ihren gesamten geplanten Aufenthalt in Deutschland) abdeckt, dann brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.
Wenn Ihr Visum ausläuft, bevor Ihr Studium abgeschlossen sein wird, dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie sollten sich mindestens acht Wochen vor dem Enddatum Ihres Visums für die Aufenthaltserlaubnis bewerben.
Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass Sie das richtige Visum benötigen (also ein Visum für Studierende oder Studienbewerber*innen), um eine Aufenthaltserlaubnis für Ihr Studium erhalten zu können. Wenn Sie hingegen mit einem Touristenvisum eingereist sind, wird Ihnen die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis ausstellen.
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben
Wenn Ihr Aufenthaltstitel ausläuft, bevor Ihr Studium und Ihr Aufenthalt in Deutschland abgeschlossen ist, so müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erneuern oder verlängern lassen. Sie sollten mindestens acht Wochen vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels damit beginnen, sich um die Erneuerung zu kümmern.
Antragsstellung
Für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen. Die Antragstellung sollte mindestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Visums erfolgen.
Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates besitzen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Bei einem regulären Antrag werden derzeit (2022) Gebühren von 100,- Euro (Erstantrag) bzw. 93,- Euro (Verlängerung) erhoben.
Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:
- ausgefülltes Antragsformular (das Formular können Sie nach dem Login in Stud.IP hier zum Download finden.)
- Kopie Ihres gültigen Reisepass bzw. Personalausweis (mit Einreisevisum)
- Immatrikulationsbescheinigung der Universität Passau
- Bestätigung über eine in der Regel inländische Krankenversicherung (aktuelles Schreiben des Krankenversicherungsträgers)
- Nachweis über die finanzielle Sicherung des Studienaufenthaltes:
- Stipendium von mindestens 934,- Euro pro Monat (Stand: Januar 2023) oder
- Verpflichtungserklärung durch Firmen, Organisationen oder Privatpersonen, dass die Kosten für den Zeitraum des Studiums übernommen werden. Wenn die sich verpflichtende Person oder Organisation in Deutschland ansässig ist, muss die Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde ausgestellt werden. Beim Finanzierungsnachweis durch Verpflichtungserklärung ist der Nachweis zu führen, dass die Geldleistungen tatsächlich gezahlt werden (Vorlage der gefilterten Kontoauszüge der letzten sechs Monate) oder
- Sperrkonto bei einer deutschen Bank, auf dem eine Summe entsprechend der beabsichtigten Studienmonate mal 934,- Euro (Stand: Januar 2023) angelegt ist und welches mit einem Sperrvermerk versehen ist, dass pro Monat nur 934,- Euro abgehoben werden können und dieser Vermerk nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gelöscht werden kann
- zum Nachweis Ihrer finanziellen Sicherung über einen Arbeitsvertrag, muss dieser die genaue monatliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit beinhalten; mindestens so lange gültig sein, wie Sie die Verlängerung beantragen und mit einem Sperrkonto kombiniert werden, falls Sie im Durchschnitt über drei Monate weniger als 934,- Euronetto verdienen.
- Kopie des Mietvertrages bzw. Wohnungsgeberbescheinigung (bei Ersterteilung)
- Meldebescheinigung (bei Ersterteilung)
- ein biometrisches Passfoto, das nicht älter als drei Monate ist
Weitere Informationen erhalten Sie in einem ausführlichen Merkblatt der Ausländerbehörde Passau zur Aufenthaltsgenehmigung.
Ausländeramt in Passau
Hinweis: Aktuell (Frühling 2023) ist eine Vorsprache beim Ausländeramt der Stadt Passau nur mit Termin möglich. Die Universität unterstützt internationale Studierende aktuell im Prozess für Verlängerungen und Ersterteilungen von Aufenthaltstiteln. Details finden Sie auf folgender Seite in Stud.IP (loggen Sie sich vorher ein).
Kontakt Ausländeramt:
Ausländeramt der Stadt Passau
Rathausplatz 1
Email: auslaenderamt@passau.de
Website: Ausländeramt Passau
Bei Anfragen an das Ausländeramt geben Sie unbedingt Ihr Geburtsdatum und Ihre Kontaktdaten mit an!