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Wichtiger Hinweis für internationale Beschäftigte & Promovierende

Um Sie bei der Beantragung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder der Anmeldung Ihres aktuellen Wohnsitzes zu unterstützen, bietet das Welcome Centre aktuell einen Service zur Vorabprüfung von Dokumenten an. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Welcome Centre.

Wie kann ich mich bei der Stadt anmelden?

In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Sobald Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das Gleiche gilt für die Änderung der Adresse.

Am Tag der Anmeldung wird Ihnen eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Die Anmeldebescheinigung ist für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung und für viele andere bürokratische Schritte erforderlich. Eine verspätete Anmeldung kann negative Folgen für Sie haben, und Sie müssen unter Umständen ein Bußgeld zahlen.

Bitte legen Sie für alle anzumeldenden Personen Kopien der folgenden Dokumente vor:

  • Kopie des Reisepasses (und des Visums, falls vorhanden) oder des Personalausweises
  • Kopie des Einreisestempels im Reisepass (falls zutreffend)
  • Kopie der Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, falls zutreffend)
  • Kopie des Mietvertrags
  • Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung)
  • Anmeldeformular ("Anmeldung Wohnsitz")

Bitte beachten Sie, dass die letzten beiden Dokumente nur in deutscher Sprache verfügbar sind.

Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige mit Visum oder Aufenthaltsgenehmigung:
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin im Bürgerbüro ausgedruckte Kopien der oben genannten Dokumente für alle zu registrierenden Personen mit. Sie können den Termin auch online buchen.

Für Drittstaatsangehörige ohne Visum oder Aufenthaltstitel:
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen direkt per E-Mail bei der Ausländerbehörde ein (auslaenderamt@passau.de). Alle beigefügten Dokumente müssen als PDF-Dateien vorliegen (idealerweise als eine PDF-Datei). Senden Sie E-Mails immer von derselben Adresse und senden Sie keine freundlichen Erinnerungen oder Statusabfragen.

Wenn Sie die Vorabprüfung Ihrer Dokumente in Anspruch nehmen möchten, bringen Sie diese als ausgedruckte Kopien oder digital für alle zu registrierenden Personen zu Ihrem geplanten Termin im Welcome Centre (VW 105) mit.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Passau in deutscher Sprache.

Wie kann ich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?

Aktuell (2025) ist eine Vorspräche beim Ausländeramt der Stadt Passau nur mit Termin möglich. Das Welcome Centre unterstützt internationale Forschende daher mit dem Service der Vorabprüfung Ihrer Dokumente. Bringen Sie hierzu bitte die unten aufgeführten Dokumente in ausgedruckter oder digitaler Form zu Ihrem geplanten Termin im Welcome Centre (VW 105) mit. Die Antragstellung bei der Ausländerbehörde sollte mindestens acht bis zwölf Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Visums erfolgen.

Wichtige Informationen zur Einreichung Ihres Antrags

Sie haben zwei Möglichkeiten, ihren Antrag bei der Ausländerbehörde Passau einzureichen:

Online über das digitale Antragsportal

- oder -

per E-Mail (auslaenderamt@passau.de)

durch Übersendung des ausgefüllten Antragsformulars und der erforderlichen Unterlagen als eine PDF-Datei an die Ausländerbehörde Passau.

Deutsches Aufenthaltsrecht für Forschende aus Nicht-EU-Staaten

Checkliste: § 16b Studium

  • Kopie eines gültigen Reisepasses (ggf. mit Einreisevisum und/oder Einreisestempel)
  • Anmeldebestätigung für die Unterkunft (bei Erstantrag)
  • Das ausgefüllte Antragsformular.
    (Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der erstmaligen Beantragung oder der Verlängerung bzw. des Wechsels Ihrer Aufenthaltsgenehmigung das richtige Antragsformular verwenden)
  • ein biometrisches Passfoto nicht älter als drei Monate (nur Fotos mit QR-Code werden akzeptiert). Alternativ können Sie Ihr Foto in der Fotobox der Ausländerbehörde Passau vor Ort aufnehmen
  • einen Finanzierungsnachweis über mindestens 992 Euro pro Monat (z. B. Stipendienbescheinigung, Sparkonto mit Sperrvermerk oder Arbeitsvertrag)
  • Aktueller Nachweis einer deutschen Krankenversicherung
  • Nachweis über die Immatrikulation als Doktorandin oder Doktorand

Checkliste: § 18b Qualifizierte Fachkräfte

  • Kopie des Reisepasses (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und noch mindestens 3 Monate über das geplante Abreisedatum aus Passau hinaus gültig)
  • Das ausgefüllte Antragsformular.
    (Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der erstmaligen Beantragung oder der Verlängerung bzw. des Wechsels Ihres Aufenthaltstitels das richtige Antragsformular verwenden)
  • ein biometrisches Passfoto (nur Fotos mit QR-Code werden akzeptiert). Alternativ können Sie Ihr Foto in der Fotobox der Ausländerbehörde Passau vor Ort aufnehmen
  • Arbeitsvertrag
  • die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls zutreffend)
  • Kopie und ggf. Übersetzung der Abschlusszeugnisse Bachelor, Master (deutscher Studienabschluss oder ausländischer Studienabschluss mit Anerkennung - Institution und Hochschulabschluss in der Anabin-Datenbank aufgelistet)
  • Kopie des Mietvertrags
  • "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"

Checkliste: § 18d Forschung

  • Kopie des Reisepasses (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und noch mindestens 3 Monate über das geplante Abreisedatum aus Passau hinaus gültig)
  • Das ausgefüllte Antragsformular.
    (Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der erstmaligen Beantragung oder der Verlängerung bzw. des Wechsels Ihres Aufenthaltstitels das richtige Antragsformular verwenden)
  • ein biometrisches Passfoto (nur Fotos mit QR-Code werden akzeptiert). Alternativ können Sie Ihr Foto in der Fotobox der Ausländerbehörde Passau vor Ort aufnehmen
  • Aufnahmevereinbarung
  • die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls zutreffend)
  • Kopie des Mietvertrags


Checkliste: § 18g Blaue Karte EU

  • Kopie des Reisepasses (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und noch mindestens 3 Monate über das geplante Abreisedatum aus Passau hinaus gültig)
  • Das ausgefüllte Antragsformular.
    (Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der erstmaligen Beantragung oder der Verlängerung bzw. des Wechsels Ihres Aufenthaltstitels das richtige Antragsformular verwenden)
  • ein biometrisches Passfoto (nur Fotos mit QR-Code werden akzeptiert). Alternativ können Sie Ihr Foto in der Fotobox der Ausländerbehörde Passau vor Ort aufnehmen
  • Arbeitsvertrag
  • die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls zutreffend, z.B. für Verlängerungen)
  • Kopie und ggf. Übersetzung der Abschlusszeugnisse Bachelor, Master (deutscher Studienabschluss oder ausländischer Studienabschluss mit Anerkennung - Institution und Hochschulabschluss in der Anabin-Datenbank aufgelistet)
  • Kopie des Mietvertrags
  • "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" unterschrieben vom Arbeitgeber (falls zutreffend)


Checkliste: § 20 Jobsuche

  • Kopie eines gültigen Reisepasses (ggf. mit Einreisevisum und/oder Einreisestempel)
  • Das ausgefüllte Antragsformular.
    (Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der erstmaligen Beantragung oder der Verlängerung bzw. des Wechsels Ihres Aufenthaltstitels das richtige Antragsformular verwenden)
  • ein biometrisches Passfoto nicht älter als drei Monate (nur Fotos mit QR-Code werden akzeptiert). Alternativ können Sie Ihr Foto in der Fotobox der Ausländerbehörde Passau vor Ort aufnehmen
  • ein Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 1092,20 Euro pro Monat (z. B. Sparkonto mit Sperrvermerk oder Arbeitsvertrag)
  • Aktueller Nachweis einer deutschen Krankenversicherung
  • Für die Aufenthaltserlaubnis nach §20 (3) 1. - im Anschluss an einen Studienabschluss an einer inländischen Hochschule: Abschlusszeugnis sowie ggf. Nachweis über Termin der Ausstellung, z.B. Schreiben des Prüfungssekretariats, das dem Abschlusszeugnis beilag.

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Raum 105
Innstraße 41
94032 Passau
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