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Dirk Heckmann als Verfassungsrichter wiedergewählt

Der Bayerische Landtag hat Prof. Dr. Dirk Heckmann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, in seinem Amt als nebenamtlicher Verfassungsrichter bestätigt.

| Lesedauer: 1 Min.

Prof. Dr. Dirk Heckmann Foto: Universität Passau

Prof. Dr. Dirk Heckmann Foto: Universität Passau

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2013 über die Besetzung verschiedener Gremien für diese Legislaturperiode entschieden. Zur Wahl standen unter anderem die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der Datenschutzkommission sowie die nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Als nebenamtlicher Verfassungsrichter wurde der Passauer Staatsrechtslehrer Dirk Heckmann im Amt bestätigt. Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau war 2003 erstmals in das höchste Gericht des Freistaates Bayern gewählt und 2008 wiedergewählt worden. Die Lehr- und Forschungsschwerpunkte des 53-jährigen liegen in den Bereichen Internetrecht, E-Government, Datenschutz, IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht. Er ist sachverständiges Mitglied des Nationalen IT-Gipfels der Bundesregierung und im CSU Netzrat.

Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an Prof. Dr. Dirk Heckmann, Tel. 0851 509-2290, oder an das Referat für Medienarbeit der Universität Passau, Tel. 0851 509-1439.

Kontakt

Referat für Medienarbeit

Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an:

Nicola Jacobi und Barbara Weinert
Tel.: +49 851 509-1434, -1450
kommunikation@uni-passau.de

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