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Prof. Dr. Klaus Schurig hält Abschiedsvorlesung

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Prof. Dr. Klaus Schurig, von Januar 1981 bis 30. September 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Passau, hält am Freitag, 28. November, seine Abschiedsvorlesung. Um 18 Uhr spricht er im Hörsaal 9 (Audimax, Innstraße 31) über "Internationalität und Zivilrecht heute". Schurig war rund 20 Jahre lang geschäftsführender Direktor des Instituts für internationales und ausländisches Recht der Universität Passau.
 
Klaus Schurig wurde am 1. Mai 1942 in Berlin geboren und wuchs in Essen auf. Nach dem Abitur an einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Gymnasium studierte er in Köln Rechtswissenschaften. Während der Referendarzeit in Hamm und Düsseldorf war er am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln als wissenschaftliche Hilfskraft tätig; 1969 wurde er dort wissenschaftlicher Assistent. In dieser Zeit hat er an zahlreichen, z. T. veröffentlichten Institutsgutachten über das internationale und materielle Privatrecht verschiedener Rechtskreise mitgewirkt; die Praxis wurde in Passau fortgesetzt. Nach seiner Promotion (1974) war er Mitte 1976 bis Mitte 1978 beurlaubt zur Wahrnehmung eines Stipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Am 7. Februar 1980 habilitierte er in Köln bei Professor Kegel. 1980/81 war er zwei Semester an der Universität Hamburg als Vertretungsprofessor tätig. Vom 1. Januar 1981 bis zum 30. September 2007 war er Inhaber des Passauer Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Einen Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Wien hat er 1985 abgelehnt. Vom 25. März 1987 bis zum Ende seiner Amtszeit - also über 20 Jahre - war er geschäftsführender Direktor des Instituts für internationales und ausländisches Recht der Universität Passau.

Professor Schurigs wissenschaftlicher Schwerpunkt liegt im internationalen Privatrecht. Seine 1981 als Buch erschienene Habilitationsschrift über "Kollisionsnorm und Sachrecht" befasst sich mit dessen dogmatischen und methodischen Grundlagen. Weitere Veröffentlichungen zum internationalen und ausländischen Recht betreffen u. a. Probleme des internationalen Familienrechts, des internationalen Staatshaftungsrechts, der Eingriffsnormen im internationalen Privatrecht und der Vorfrage im Kollisionsrecht. Seit den Nachträgen 1984 hat er die Bearbeitung des internationalen Namens, Ehe-, Erb- und Übergangsrechts im BGB-Kommentar von Soergel übernommen. Im übrigen gelten besondere Interessen der englisch-amerikanischen Rechtsfamilie.

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