Zum Vortrag, der am 4. Juni in Kooperation mit der Universität Regensburg und der OTH Regensburg stattfand, fanden sich etwa 120 Teilnehmende in der Innstegaula der Universität Passau ein, um die verfassungsrechtliche Perspektive der renommierten Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Lembke auf geschlechtergerechte Sprache und amtlich verordnete Sprachregelungen und -verbote zu hören und rege zu diskutieren.
Die Debatte um inklusive Sprachverwendung ist längst zu einem gesellschaftspolitischen Brennpunkt geworden. In Bayern und Hessen gibt es mittlerweile amtliche Sprachregelungen im öffentlichen Dienst. Dabei gerät der eingeladenen Referentin zufolge zunehmend aus dem Blick, worum es eigentlich geht: um das Recht jedes Menschen auf Schutz vor Diskriminierung – unabhängig von Geschlecht, Identität oder Lebensweise. Für anwesende Fachpersonen wie juristische Laien gleichermaßen verständlich führte Lembke in ihrem Beitrag aus, inwiefern amtliche Verbote geschlechtergerechter Sprache aus juristischer Sicht verfassungswidrig seien und sogar als Anweisung zur Diskriminierung eingeordnet werden könnten, die letztlich die Grundrechte der adressierten Personen, aber auch jene der Angehörigen des öffentlichen Dienstes verletzten.
Neben einer klaren juristischen Argumentation fand Lembke auch hinsichtlich der politischen Einordnung aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen deutliche Worte. Der Kampf gegen geschlechtergerechte Sprache stelle ein antifeministisches, queer- und verfassungsfeindliches Handlungsfeld rechtsextremer Akteure dar, welches auch demokratische Parteien und die gesellschaftliche Mitte beeinflusse.