Studienvoraussetzungen für internationale Studieninteressierte
In der Regel bestimmt das Land, in dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder Ihren akademischen Abschluss erlangt haben, darüber, ob und wie Sie sich für einen Studiengang an der Universität Passau bewerben können. Ihre Staatsbürgerschaft spielt hingegen eher selten eine Rolle, zum Beispiel bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang („NC“).
Wenn Sie eine österreichische oder deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, dann können Sie sich direkt bei der Universität Passau einschreiben oder bewerben. Wenn Sie sich mit einer österreichischen Hochschulzugangsberechtigung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, ist zusätzlich zu Ihrem Abschlusszeugnis das Zeugnis der letzten Klasse einzureichen. Je nach Reifezeugnis ist dieses Jahreszeugnis zur Notenberechnung erforderlich. Ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht, erfahren Sie auf den Studiengangsseiten.
Studienförderung
Bitte erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Stellen in Ihrem Heimatland, ob Ihr Studium in Deutschland gefördert werden kann – eventuell kommt für Sie ein Mobilitätsstipendium infrage. In manchen Fällen kann Ihr Studium auch durch das deutsche BAföG gefördert werden. Um die Förderungsbedingungen zu erfahren und für alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung.
Besondere Informationen für Interessierte am Lehramtsstudium
Wenn Sie in Bayern auf Lehramt studieren, aber später in Österreich als Lehrerin oder Lehrer tätig sein wollen, erkundigen Sie sich bitte bei den jeweils zuständigen Ministerien, inwiefern die deutschen Abschlüsse anerkannt werden.
Bei der Einstellung als Lehrerin oder Lehrer in Bayern haben Sie keine Nachteile gegenüber deutschen Absolventinnen und Absolventen, wenn Sie das Studium vollständig in Bayern absolviert haben (Erste und Zweite Lehramtsprüfung).
Die Anerkennung Ihres ausländischen Schulabschlusses in Deutschland hängt vom Bildungssystem in Ihrem Heimatland ab, und von den Unterrichtsinhalten, die vermittelt werden.
Sie können sich vorab im Hochschulzugangs-Check von uni-assist informieren, ob und wie Ihr Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird. Dabei gibt es verschiedene mögliche Ergebnisse, unter anderem:
- direkter allgemeiner Zugang: wird in Deutschland wie ein Abitur behandelt und ist der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt.
- direkter fachgebundener Zugang: wird in Deutschland einer fachgebundenen Hochschulreife gleichgestellt. Solch eine Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht Ihnen nur, bestimmte Fächer zu studieren. Andere Fachgebiete können Sie mit solch einem Abschluss nur dann studieren, wenn Sie vorher eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung erwerben, zum Beispiel durch ein Studienkolleg.
- Zugang zum Studienkolleg und zur Feststellungsprüfung: Ihr Zeugnis wird nicht automatisch anerkannt, aber es steht Ihnen offen, ein Studienkolleg zu besuchen und eine Hochschulreife in Deutschland zu erwerben.
Wie werden meine Noten in das deutsche System umgerechnet?
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Noten aus einem ausländischen System in Deutschland eingestuft werden, dann können Sie diesen Rechner verwenden. Sollte das Notensystem in Ihrem Heimatland nicht Zahlen, sondern z. B. Buchstaben nutzen, dann müssen Sie zuerst die Bewertungsstufen in Zahlen verwandeln.
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Zur Umrechnung dient die modifizierte bayerische Formel. Die Formel und weitere Informationen finden Sie im Beschluss der Kultusministerkonferenz.
Bitte beachten Sie: Bewertungs- und Notensysteme sind international sehr unterschiedlich. Das Ergebnis dieser Berechnung ist daher unverbindlich und dient nur einer ersten Orientierung.
Als internationaler Studieninteressent mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) können Sie sich direkt bei der Universität Passau einschreiben oder bewerben.
Für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht aus einem Mitgliedsstaat der EU kommen, sind bei zulassungsbeschränkten Studiengängen 5 % der Studienplätze reserviert (Ausländerquote).
Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gelten jedoch keine Ausländerquoten bei der Bewerbung und Zulassung. Sie werden wie Deutsche behandelt.