2025 sind zehn Förderpreise mit jeweils 200.000 Euro dotiert. Die DFG bittet die Universität Passau als vorschlagsberechtigte Institution, bis zu drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu nominieren. In der Abteilung Forschungsförderung koordinieren Claudia Martin und Ines Brachmann die Vorschlagsliste:
- Machen Sie sich mit den Vorschlagsmodalitäten vertraut und kündigen Sie förderwürdige Persönlichkeiten so bald wie möglich an.
- Reichen Sie für eine verbindliche Berücksichtigung Ihres Vorschlags eine begründende Würdigung und weitere Nominierungsunterlagen (s. Anhang, 6.) bis 26.04.2024 in der Abteilung Forschungsförderung ein.
Informieren Sie die Kolleginnen bitte auch, wenn Sie von Ihrer Vorschlagsberechtigung als Einzelperson Gebrauch machen, um Doppelnominierungen zu vermeiden.