Förderprogramme des Bundes zeichnen sich in aus, durch:
Das Verfahren der Universität Passau zur Einwerbung und Annahme von Fördermitteln: Anträge im Rahmen von Förderprogrammen im Bereich Forschung (Verfahren Forschungsförderung) vom 8. Januar 2025 in der Fassung vom 23. Juli 2025 ist zu beachten.
Dieses Verfahren hat das ehemalige FuE-Verfahren für Forschungs- und Bildungsprojekte von 2010 ersetzt im Bereich gemeinnützig begutachteter Forschung, d. h. für Fördermittel der Bundes- und Staatsministerien, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der EU, Stiftungen usw.
Für den Bereich der wirtschaftlichen Betätigungen/Auftragsforschung gilt weiterhin der zweite Teil des FuE-Verfahrens. Dieses Verfahren wird gegenwärtig grundlegend überarbeitet.
Ihr Erstkontakt für Rückfragen ist Dr. Kerstin Theis, Leiterin der Abteilung III – Forschungsservices.
Im Formularschrank der Bundesministerien finden Sie stets die aktuellen Vorlagen.
Kalkulationsgrundlagen für Ihren Finanzplan (z. B. als Excel-Datei) können Sie immer aktuell bei uns anfragen.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne Ausfüllhinweise für die Antragsplattform easy-Online.
Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine vorausgefüllte Maske, in der bereits grundlegende Angaben zur späteren Einrichtung hinterlegt sind. Sie können diese in easy-Online hochladen und damit weiterbearbeiten.
Die Antragstellung bei den Bundesministerien erfolgt über das Antragsportal easy-Online. Zur Einreichung ist keine Registrierung erforderlich, es kann fortlaufend bearbeitet und zwischengespeichert werden. Mehr Informationen zur eAntragstellung bietet das Handbuch easy-Online. Sie finden unter dem Menüpunkt "Hilfe" allgemeine Anleitungen zur Benutzung von "easy- Online (FAQ, Handbuch).