Informationen zur Bachelor- und Masterarbeit
Hier finden Sie allgemeine Informationen (beispielsweise zu Praktika, Abschlussarbeiten und Zeugnissen) und Formulare (beispielsweise zu Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung usw.).
Hier finden Sie semesterbezogene Informationen, wie beispielsweise Anmelde- und Prüfungstermine, Hilfsmittel oder Informationen zur Einsichtnahme.
Wichtiger Hinweis
Bitte benutzen Sie zur Bearbeitung der Formulare den Adobe Acrobat Reader. Bitte verwenden Sie nicht das Reader Plugin Ihres Browsers, sondern laden das PDF vor der Bearbeitung auf Ihren PC. Das Ausfüllen im Browser kann möglicherweise dazu führen, dass ausgefüllte Felder nicht richtig angezeigt werden.
Achtung:
Sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Zulassung, während der Bearbeitung und am Tag der Abgabe der Arbeit müssen sie regulär immatrikuliert (d.h. nicht beurlaubt) sein.
Schritt 1: Thema
Mit einem Professor bzw. einer Professorin Ihrer Wahl vereinbaren Sie ein Thema und lassen sich die Betreuung der Arbeit auf dem Antrag auf Zulassung bestätigen.
Schritt 2: Anmeldung
Die Arbeit ist innerhalb der Höchststudiendauer anzumelden und mit dem Zulassungsantrag im Prüfungssekretariat abzugeben.
Die Bearbeitungszeit beginnt ab dem Tag der Erteilung der Unterschrift der Betreuungsperson der Abschlussarbeit.
Bachelor/European Studies Major und Legal Tech: spätestens 8./ 10. Fachsemester
Master: spätestens 6. Fachsemester
Sie planen im Anschluss an Ihr Bachelorstudium ein Masterstudium an der Universität Passau?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bachelorarbeit und die Präsentation (bei der Fakultät für Informatik und Mathematik) spätestens mit Vorlesungsbeginn (erster Tag der Vorlesungen) des Masterstudiums erbracht sein müssen.
Bachelor
- Bachelor Business Administration and Economics
- Bachelor Digital Transformation in Business and Society
- Bachelor of Education Version ab WiSe 2013/14
- Bachelor of Education Version ab SoSe 2019
- Bachelor European Studies
- Bachelor European Studies Major
- Bachelor Governance and Public Policy/Staatswissenschaften
- Bachelorstudiengänge der Fakultät für Informatik und Mathematik
- Bachelor Journalistik und Strategische Kommunikation
- Bakkalaureus/Bakkalaurea Historische Wissenschaften
- Bachelor Kulturwirtschaft/International Cultural and Business Studies
- Bachelor Legal Tech
- Bachelor Medien und Kommunikation
- Bachelor Sprach- und Textwissenschaften
- Bachelor Wirtschaftsinformatik (Business Computing)
Master
- Master Caritaswissenschaft und werteorientiertes Management
- Master Deutsches Recht für ausländische Studierende
- Master Development Studies
- Master Bildungs- und Erziehungsprozesse
- Master European Studies
- Masterstudiengänge der Fakultät für Informatik und Mathematik
- Master Geschichte
- Master Geographie: Kultur, Umwelt und Tourismus
- Master Historische Wissenschaften
- Master Kommunikation in der Digitalen Gesellschaft
- Master Kulturwirtschaft/International Cultural and Business Studies (Version 20142)
- Master Kulturwirtschaft/International Cultural and Business Studies (Version 20201)
- Master Medien und Kommunikation
- Master North and Latin American Studies
- Master Rechtsinformatik (LL M. RI)
- Master Russian and East Central European Studies
- Master Staatswissenschaften
- Master Text- und Kultursemiotik
- Masterstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Schritt 3: Abgabe
Zitierhinweise, Formvorgaben und Informationen zur Titeländerung finden Sie auf der Seite Ihres zuständigen Lehrstuhls. Die Abschlussarbeit reichen Sie bitte in gebundener Form im Prüfungssekretariat ein (Hard-/Softcover oder Ringbindung möglich). Eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung muss mit eingebunden sein.
Hier finden Sie Zitierhinweise der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
In unserer Anmeldebestätigung finden Sie alle Informationen zur Abgabe der Arbeit.
Grundsätzlich gilt: Die Arbeit muss fristgerecht im Prüfungssekretariat eingehen. Fällt der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag in Bayern, gilt als Abgabetermin der darauffolgende Werktag.
Wenn Sie die Arbeit auf postalischem Wege einsenden, gilt der Poststempel als Abgabetag.
Senden Sie Ihre Arbeit an:
Universität Passau
Prüfungssekretariat
Abschlussarbeit für [Studiengang ergänzen]
Innstr. 41
94032 Passau
Im ServicePoint des Prüfungssekretariats (s. Anschrift oben 2. Stock) können Sie Ihre Arbeit auch abgeben.
Arbeiten, die in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes eingeworfen werden, werden mit dem Zeitpunkt des Einwurfs vermerkt.
Für den Fall, dass an den Bachelorstudiengang nahtlos zum nächsten Semester ein Masterstudiengang an der Universität Passau geplant ist, muss die Bachelorarbeit unabhängig von sonstigen Abgabefristen in jedem Fall spätestens mit Vorlesungsbeginn des Masterstudiums abgegeben werden. Eine Zulassung zum Masterstudium ist nur möglich, wenn alle Leistungen im Bachelorstudiengang spätestens mit Vorlesungsbeginn des Masterstudiums erbracht werden.
Müssen Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Krankheit), Ihre Arbeit unterbrechen, beantragen Sie eine Fristverlängerung. Wir benötigen Nachweise für die Gründe (z.B. Atteste).
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Informationen zur Fristverlängerung wegen Krankheit bei Abschlussarbeiten
Der Eingang Ihrer Arbeit im Prüfungssekretariat wird zeitnah in Ihrem Leistungspunktekonto verbucht. Das Eingangsdatum wird dabei als Prüfungsdatum eingetragen. Sie erhalten eine Benachtichigung von dem von Ihnen zuständigen Leistungspunkteportal. Sie finden die Informationen unter den Bescheinigungen "Angemeldete Prüfungen ohne Modulzuordnung".
Sobald uns das Gutachten vorliegt, verbuchen wir das Ergebnis in Ihrem Leistungspunktekonto. Sie erhalten eine Portalbenachrichtigung bei Änderungen in Ihrem Leistungspunktekonto.
Ihre Abschlussarbeit wurde in Verbindung mit einem Unternehmen verfasst und enthält vertrauliche Informationen ? In diesem Fall bestehen die Unternehmen oft auf einen Sperrvermerk.
Der Sperrvermerk wird nicht vom Prüfungssekretariat auf den Abschlussarbeiten angebracht, sondern ist als gesondertes Blatt fester Bestandteil der gebundenen Abschlussarbeit. Auf dem Beiblatt mit dem Titel „Sperrvermerk“ hat der/die ErstellerIn der Arbeit alle in der Angelegenheit relevanten Angeben zu machen, insbesondere die Dauer der Veröffentlichungssperre. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit ist der/die VerfasserIn selbst verantwortlich.
Wichtig:
Die im Prüfungssekretariat abgegebenen Abschlussarbeiten werden grundsätzlich nicht ohne Einverständnis des/der Studierenden veröffentlicht. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe an die Bibliothek zur Einsichtnahme durch Dritte.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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mit Ausnahme des Master ICBS und Master CAR
Studiengänge der Juristischen Fakultät
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Tel.: +49 851 509-1199
Fax: +49 851 509-1145
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