Prüfungsinformationen zum Bachelor Business Administration and Economics (B.Sc. BAE)
Hier finden Sie allgemeine Informationen (z. B. zu Praktika, Abschlussarbeiten und Zeugnissen) und Formulare (z. B. zu Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung usw.).
Hier finden Sie semesterbezogene Informationen, wie z. B. Anmelde- und Prüfungstermine, Hilfsmittel oder Informationen zur Einsichtnahme.
Hinweis zum Ausfüllen der Formulare
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Prüfungsrecht
- Studien- und Prüfungsordnung
- Gesamtübersicht der Prüfungsprogramme für alle Studierende im B.Sc. BAE in den einzelnen Prüfungsversionen
- Geltende ECTS-Leistungspunkte für Statistik und Mathematik
- Hinweise zu Sprachprüfungen, Studium Generale / Interdisziplinärer Bereich, Schlüsselqualifikationen, Änderung von Modulzuordnungen
- Zertifizierung von Interkultureller Kompetenz ("Kleiner KuWi")
Learning Agreements (Ablegen von Leistungen im Ausland)
Wenn Sie sich für ein Auslandssemester entschieden haben und sich dort erbrachte Leistungen für ihr Studium an der Universität Passau anrechnen lassen wollen, ist ein sogenanntes Learning Agreement erforderlich. Alle Informationen finden Sie auf den Internationales-Seiten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Bei Erwerb von Leistungen an einer deutschen Universität kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordination der WIWI-Fakultät.
Anträge und Formulare
Antrag zur Ausstellung eines Zeugnisses/Diploma Supplements
Haben Sie Leistungen an einer Hochschule im Ausland erbracht und im Studium an der Universität Passau anerkennen lassen? Dann ist zwingend zum Zeugnisantrag das Formblatt zur Erfassung von Auslandsaufenthalten einzureichen, sofern Sie dieses nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht haben.
Im Rahmen des Studium Generale können Sie Scheinleistungen sowie Schlüsselqualifikationen mit einem Antrag Studium Generale zur Verbuchung einreichen.
Statistiken
Weitere Informationen
Kontaktdaten
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Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Anfragen und Anträge per E-Mail oder Telefon nicht immer beantwortet werden. Wenden Sie sich bitte persönlich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin. Wir bitten um Ihr Verständnis.