Änderung der Passwortrichtlinien für alle ZIM-Benutzerkennungen
Ab dem 1. Dezember 2023 müssen Sie das Passwort Ihrer ZIM-Kennung nicht mehr zwingend alle drei Monate ändern. Eine freiwillige Änderung ist jedoch weiterhin jederzeit möglich und in regelmäßigen Abständen auch empfohlen.
Die Mindestlänge wird auf 10 Zeichen erhöht. Für die Umstellung der Passwortrichtlinien gilt folgender Zeitplan:
- 29.08.2023: Festlegung der Mindestlänge auf 10 Zeichen.
- 29.08.2023 - 30.11.2023: Alle Passwörter, die ab dem 29.08.2023 geändert werden, benötigen mindestens 10 Zeichen. Nach diesem Datum aktualisierte Passwörter unterliegen nicht mehr der Änderungspflicht. Bitte legen Sie in diesem Zeitraum ein neues Passwort an. Wir empfehlen eine Kombination aus Groß-Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen.
- 01.12.2023: Die Passwortänderungspflicht entfällt. Bitte beachten Sie: Bis dahin nicht geänderte Passwörter funktionieren dann nicht mehr.
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